Häuser und Wohnungen vom Insolvenzverwalter vor der Zwangsversteigerung kaufen

Neben Handwerksmeistern und Personengesellschaften melden aus wirtschaftlichen und soziologischen Gründen auch Freiberufler wie Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker usw. Insolvenz an. Oft sind hochwertige Häuser und Wohnungen in der Insolvenzmasse, die verkauft werden müssen. Im Bezahlbereich bekommen die Leser des Insolvenz-Versteigerungskalenders Adressen mit Branchenrecherche. Eigennutzer und Kapitalanleger können diskret mit den Betroffenen und dem Insolvenzverwalter verhandeln. Gegenüber der Zwangsversteigerung kann man sich hier in Ruhe unterhalten und auch die Immobilie von innen besichtigen. Selbst bei einem großen Preisnachlass ist beiden Seiten geholfen. Die Veröffentlichung in Immobilienportalen und in Zwangsversteigerungslisten bleibt dem Betroffenen erspart. Schreiben Sie eine E-Mail oder einen Brief an den Insolvenzverwalter oder an den Betroffenen, dass er mit Ihnen Kontakt aufnehmen soll, wenn die von Ihnen gesuchte Immobilie vorhanden ist. Ihr Nutzen:
  1. Bei der betroffenen Personengruppe herrscht große Sensibilität, was die Öffentlichkeit angeht. Durch Vermeiden von Immobilienportalen, Zwangsversteigerungslisten und dem für alle Nachbarn zugänglichen Aushang bei Gericht verhandeln Sie einen günstigen Preis. Unter diesen Umständen ist der Betroffene auf Ihrer Seite. Das erleichtert die Übernahme der Immobilie.
  2. Weniger Mitbewerber, da die Immobilie in Immobilenportalen und Zwangsversteigerungslisten nicht erscheint.
  3. Der Verkäufer der Immobilie steht unter Zeitdruck, wenn die Insolvenz möglichst schnell abgewickelt werden soll.
  4. Sie sparen die Maklerkosten. Der Verkäufer ist der Insolvenzverwalter und wird aus der Insolvenzmasse bezahlt.
  5. Wir recherchieren für Sie nach Branche und bei Medizinern auch nach Fachgebieten, damit Sie schnell die richtige Zielgruppe finden. Sie fragen beim Insolvenzverwalter nach, ob Ihre Wunsch-Immobilie vorhanden ist.
  6. Auch die Bank ist auf Ihrer Seite. Ein neues Gutachten ist oft nicht nötig. Die Bank kennt das Objekt und könnte die Anschlussfinanzierung machen. Die Bank ist an einem schnellen Wechsel interessiert.
  7. Kapitalanleger erhalten günstigste Preise, wenn der bisherige Eigentümer weiter in der Immobilie wohnen kann und Miete zahlt. Eine diskrete Abwicklung ist möglich. Oft kann auch die Selbstständigkeit im Betrieb oder in der Praxis erhalten bleiben. Wenn der Betroffene über ein regelmäßiges Einkommen verfügt und seine Frau ein Gehalt bekommt, sind die Mieteinnahmen des Erwerbers sicher.
  8. Ein günstiger Kaufpreis der Immobilie aus der Insolvenz erleichtert die Baufinanzierung. Bei einer Vermietung sind die Mieteinnahmen oft höher als die Zinsbelastung. (Die Zinsen sind bei Vermietung steuerlich voll abzugsfähig).

Vorteile des Verkäufers (Betroffenen) durch Sie
  1. Keine Fotos der Immobilie auf den Internetportalen wie bei einem Maklerverkauf.
  2. Keine Veröffentlichung in den verschiedenen Zwangsversteigerungsportalen im Internet.
  3. Keine Zwangsversteigerung im Gericht mit neugierigen Nachbarn, Kunden, Patienten oder Mandanten.
  4. Schnellere Entschuldung durch Ablösung der Verbindlichkeiten.
  5. Bei Kapitalanlegern kann der Betroffene weiter in der Immobilie wohnen bleiben oder die Immobilie weiter für seine Selbstständigkeit nutzen.




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