Privatpersonen können nach einem Jahr einen PKW verkaufen, ohne den Gewinn versteuern zu müssen. Der Versteigerungskalender informiert Sie jeden Monat über mehr als 700 Insolvenzen mit oft großem Fahrzeugbestand. Er ist doppelt sortiert (nach Branchen und nach Postleitzahlen) und enthält die Adressen der jeweiligen Insolvenzverwalter für Ihre Anfrage. Sie brauchen nur den Insolvenzverwalter anzuschreiben oder -faxen mit Ihrem Fahrzeugwunsch (z.B. Preisklasse oder Typ). Vermerken Sie, dass er sich nur zu melden braucht, wenn Ihr Wunschfahrzeug in der Insolvenzmasse vorhanden ist. Sie erleichtern ihm so die Arbeit. Selbstständige können ebenfalls einen Privatwagen nach einem Jahr veräußern, ohne den Gewinn zu versteuern. Ist das Fahrzeug auf den Namen der Firma gekauft oder ersteigert worden, können Sie als Selbstständiger oft alle Kosten für Neuteile, Karosseriearbeiten oder Lackschäden sofort von der Steuer absetzen. |
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