A.B.K GmbH

Immobilien Import/Export

Die Vermittlung von Bauaufträgen, Handel mit Maschinen und Industrieprodukten aller Art, An- und Verkauf von Immobilien auf eigene Rechnung, die Erschließung von Grundstücken und Bauträgertätigkeit, Im- und Export und der Handel mit Baumaterialien, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen.

A.B.K GmbH
An Groß St. Martin 3
50667 Köln

Amtsgericht Köln

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 06.12.2024

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Amtliche Veröffentlichung vom: 06.12.2024

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 56/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB90542 eingetragenen A.B.K GmbH, An Groß St. Martin 3 - 4, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Reza Baratimahvar, Ernst-Reinhold-Str. 4, 50996 Köln



werden die Verfahren 70a IN 56/24 und 70a IN 98/24 unter Führung des ersten verbunden, § 4 InsO, § 147 ZPO.
Die im Verfahren 70a IN 56/24 getroffenen Anordnungen, insbesondere die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26.11.2024, erstrecken sich auch auf das hiesige Verfahren.
Gründe:
Beide Verfahren betreffen die selbe Schuldnerin. Eine vorgesehene Verbindung bei Eröffnung ist versehentlich unterblieben. In einem solchen Fall kann die Verbindung auch nachträglich erfolgen, wenn die Eröffnungsvoraussetzungen in beiden Verfahren vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den
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Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Köln, 27.12.2024 Amtsgericht
70a IN 56/24
Amtsgericht Köln, 06.01.2025

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