Amazing Brands Group Operations GmbH

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Marketingagentur - die gezielte Akquisition & Skalierung von E-Commerce Marken und der Import und der Vertrieb von Konsumgütern über verschiedene Online Marktplätze.

Amazing Brands Group Operations GmbH
Im Mediapark 5
50670 Köln
www.we-the-brands.com

Amtsgericht Köln

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Nicolai Dominic Freiherr von Enzberg

Veröffentlicht: 11.09.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 11.09.2024

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 256/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 110107 eingetragenen Amazing Brands Group Operations GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Nicolai Dominic Freiherr von Enzberg, Im Mediapark 5, 50670 Köln und Herrn Rainer Uhlhorn, Im Mediapark 5, 50670 Köln

Geschäftszweig: die gezielte Akquisition & Skalierung von E-Commerce Marken und der Import und der Vertrieb von Konsumgütern über verschiedene Online Marktplätze,


ist am 08.09.2024, um 19:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Nüsser, Wankelstr. 9, 50996 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70a IN 256/24
Amtsgericht Köln, 08.09.2024

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