Ambulante Pflege Stier GmbH
Medizin & Pflege
Das Betreiben eines ambulanten und teilstationären Pflegedienstes zur Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen und Senioren ambulant und im Betreuten Wohnen.
Ambulante Pflege Stier GmbH
Pestalozzistr. 72
04178 Leipzig
Telefon:
+49 341 60477894
www.ambulantepflegestier.de
Amtsgericht Leipzig
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Sachsen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 20.11.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 20.11.2024
Aktenzeichen: 401 IN 1931/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ambulante Pflege Stier GmbH, Pestalozzistraße 72, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 37834
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Stier
- wurde am 18.11.2024 um 12:30 Uhr Hubertus Freiherr von Erffa, Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Reichsstraße 15, 04109 Leipzig, Email geschäftlich [email protected], Telefax 0341 44924 100, Telefon geschäftlich 0341 44924 0 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Insolvenzverwalter
Hubertus Erffa
Rechtsanwalt
Reichsstr. 15
4109 Leipzig
Email: [email protected]
Web: aderhold-legal.de
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Betreiben von voll- und teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen zur Betreuung und Pflege von alten und kranken Menschen in der Altenhilfe sowie alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten. Zusätzlich können alle Tätigkeiten im Rahmen des SGB V und SGB XI von der Gesellschaft vollzogen werden. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte durchzuführen oder Maßnahmen vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.
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Baden-Württemberg -
Die Erbringung von Verwaltungsleistungen (Buchhaltung und Schreibdienst), technische und Hausmeister-Dienste, die Speisen- und Getränkeversorgung sowie die Gebäudeüberwachung und Rezeptionsdienste.
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Brandenburg -
Die Gesellschaft betreibt eines allgemeinen Krankenhauses in Geesthacht mit Schwerpunkt Adipositas-Behandlung und eine psychiatrische Tagesklinik in Schwarzenbek, ferner seit dem 01.01.1997 eine psychiatrische Abteilung in Geesthacht (50 Betten) und ab dem 01.01.2002 eine psychiatrische Tagesklinik in Mölln . Das Krankenhaus Geesthacht führt die Fachabteilungen Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Anästhesie/Schmerztherapie, Psychiatrie sowie Belegabteilung HNO, ferner Eröffnung in 2004 der Stroke Unit (Spezialeinheit zur Behandlung von Schlaganfallpatienten) sowie 12 tagesklinische Plätze in der Psychosomatik.
21502 Geesthacht
Schleswig-Holstein -
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege. Der Zweck wird verwirklicht durch die Förderung, den Betrieb und die Unterhaltung von Kliniken, Tageskliniken, Altenpflegeeinrichtungen und Wohnanlagen sowie weiteren Einrichtungen der Versorgung von Patienten und Bewohnern, insbesondere durch den Betrieb der Klinik und Tagesklinik für Geriatrie und des Seniorenzentrums in Geesthacht und an anderen Orten sowie von Ausbildungsstätten, Nebenbetrieben und sonstigen Einrichtungen zur stationären und ambulanten Versorgung von Patienten unabhängig von Rasse, Nationalität, Religionszugehörigkeit und Wohnsitz. Das Unternehmen hat das Recht, Beteiligungen zu erwerben, zu halten und zu veräußern. Die Gesellschaft wird in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche tätig. Aufgabe der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften.
12205 Berlin
Berlin -
Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit den ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und den nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer Versorgungsformen, wie die integrierte Versorgung. Der Unternehmensgegenstand umfasst auch das Tätigwerden im Sinne des § 140b SGB V.
21502 Geesthacht
Schleswig-Holstein -
Hausnotrufsystemen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die es älteren, behinderten, kranken oder pflege- bzw. unterstützungsbedürftigen Menschen ermöglicht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen,
30171 Hannover
Niedersachsen -
Die Erbringung von Bau- und Renovierungsleistungen aller Art, insbesondere im medizinischen Bereich.
28205 Bremen
Bremen
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