Autohaus Manfred Staffel GmbH & Co.KG

Automobil & Bikes

Handel mit Fahrzeugen aller Art, der Betrieb einer Kfz-Werkstatt sowie die Vermietung von Fahrzeugen, die Vermittlung von Kfz-Versicherungen und Kfz-Finanzdienstleistungen, sowie ferner der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.

Autohaus Manfred Staffel GmbH & Co.KG
Niorter Str. 6
96450 Coburg
Telefon: +49 9561 79220
www.autohaus-staffel.de

Amtsgericht Meiningen

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Bayern

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 30.10.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 30.10.2024

IN 205/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Autohaus Manfred Staffel GmbH & Co.KG, Wiedersbacher Straße 22, 98646 Hildburghausen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Staffel Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Manfred Staffel, Goldbergweg 19, 98646 Hildburghausen
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRA 300459
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DiLigens Di Stefano Linsenbarth Reichelt Rechtsanwälte Insolvenzverwalter PartG mbB, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt, Gz.: 24/*77

1.Das am 25.10.2024 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.01.2025 um 14.45 Uhr eröffnet.

2.Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
Telefon: 030 2647680
Telefax: 030 26476840
Email: [email protected]

3.Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 25.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

4.Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 19.03.2025, 12:00 Uhr,
Sitzungssaal A 0105, 1. OG, Haus A, Lindenallee 15, 98617 Meiningen
Amtsgericht Meiningen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Tagesordnungspunkte der Gläubigerversammlung sind:

Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, den nachfolgend aufgeführten Grundbesitz freihändig zu verwerten:

Gebäude- und Freifläche Wiedersbacher Straße 22, 24, 26 in 9864 Hildburghausen, Grundbuch von Hildburghausen, Blatt 2947, Flurstücke 1805/17 und 1774/5 sowie 1774/14, insgesamt rd. 13.800 m²

Gebäude- und Freifläche Wiedersbacher Straße 28 in 98646 Hildburghausen, Grundbuch von Hildburghausen, Blatt 2947, ca. 7.800 m²

Gebäude- und Freifläche Ilmenauer Straße 36 in 98553 Schleusingen, Grundbuch von Schleusingen, Blatt 138, Flur 10, Flurstücke 28/5, 28/7, 177/1, 173, 174/2, 9.934 m²

Gebäude- und Freifläche Neustadter Straße 151 in 96515 Sonneberg, Grundbuch von Hönbach, Blatt 331 und 898, Flurstücke 640/4, 629/2 und 428/2, ca. 5.988 m²

Gebäude- und Freifläche Am Fröhlichen Mann 3 in 98528 Suhl, Grundbuch von Suhl, Blatt 12230, Flur 69, Flurstück 14/9, ca. 15.180 m²

Gebäude- und Freifläche Königstraße 24a in 98553 Schleusingen, Grundbuch von Schleusingen, Blatt 138, Flur 3, Flurstücke 58/9, 58/18, 58/19, 58/17 und 58/21, ca. 2.074 m²

Gebäude- und Freifläche Niorter Straße in 96450 Coburg, Grundbuch von Coburg, Blatt 25091, Flurstück 5503/2, ca. 2.170 m²

Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, das Unternehmen der Schuldnerin im Ganzen oder in Teilen zu veräußern. Dies gilt auch im Falle der Veräußerung an einen im Sinne von § 162 InsO besonders interessierten Erwerber.

Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, den Geschäftsbetrieb in eigenem Ermessen einzustellen, soweit eine weitere Betriebsfortführung nicht mehr sinnvoll erscheint.


5.Prüfungstermin wird anberaumt auf

Mittwoch, 19.03.2025, 12:00 Uhr,
Sitzungssaal A 0105, 1. OG, Haus A, Lindenallee 15, 98617 Meiningen
Amtsgericht Meiningen

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6.Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

7.Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

8.Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

9.Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 01.01.2025

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