bauconn GmbH

Immobilien

Der Kauf und Verkauf sowie die Renovierung von Bestandsimmobilien, der Kauf und die Bebauung von Grundstücken, die Vermietung von Bestandsimmobilien, Dienstleistungen und Consulting im Bereich des Hoch- und Tiefbaus sowie Personalvermittlung.

bauconn GmbH
Kocherweg 18
74172 Neckarsulm
Telefon: +49 7133 9011391

Amtsgericht Offenbach am Main

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Baden-Württemberg

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Slavko Josic

Veröffentlicht: 29.09.2024

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

8 IN 87/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

bauconn GmbH, ehemals: Bernardstraße 65, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 42790),
vertreten durch: Slavko Josic, ehemals:Am Borsdorfer 58, 60435 Frankfurt am Main, derzeit unbekannten Aufenthalts (Geschäftsführer),


wird heute um 11:10 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Wirtschaftsjurist Emil Eminov, c/o JAFFE Rechtsanwälte, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/2400650, Fax: 06924006510, E-Mail: [email protected].

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.


Amtsgericht Offenbach am Main, 26.09.2024

Insolvenzverwalter

Emil Eminov
Wirtschaftsjurist

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