Baulog-HW GmbH
Baunebengewerbe
Betrieb eines Mietparks (Baumaschinenverleih), An- und Verkauf von Maschinen, Bauschuttrecycling, Bautransporte, Wertstoffhof, Schuttgüterverkauf, Containerdienst, Werkstattbetrieb, Schrott- und Metallhandel, Natursteinhandel.
Baulog-HW GmbH
Industriestr. 10
66999 Hinterweidenthal
Telefon:
+49 6396 99362300
www.baulog-hw.de
Amtsgericht Landau in der Pfalz
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Rheinland-Pfalz
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Fabian Schlink
Veröffentlicht: 22.09.2024
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Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 146/24
09.10.2024
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Baulog-HW GmbH, Industriestraße 10 a, 66999 Hinterweidenthal (AG Zweibrücken, HRB 31048),
vertreten durch:
Fabian Schlink, Eckernerstraße 5, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik, Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lietzenberger Straße 75, 10719 Berlin,
wird der Beschluss vom 20.09.2024 hinsichtlich der Beschlussformel wie folgt berichtigt:
1. Gem. § 270 b InsO wird die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Die einstweilige
Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung entfällt.
2. Unverändert.
3. Zahlungen auf Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung i.S . V § 266a StgB
dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters geleistet werden.
4. Entfällt ersatzlos.
5-8. Unverändert
9. Entfällt ersatzlos.
10. Unverändert.
G r ü n d e :
Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 oder dem Landgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1490017515249-016440272 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
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