bigmann-e-commerce GmbH
Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel
bigmann-e-commerce GmbH
Weberstraße 9
73054 Eislingen
Amtsgericht Göppingen
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Baden-Württemberg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Tino Goßmann
Veröffentlicht: 25.05.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 25.05.2024
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
bigmann-e-commerce GmbH, Weberstraße 9, 73054 Eislingen, vertreten durch den Geschäftsführer Tino Goßmann
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 744830
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sven Gürtler, Johann-Philipp-Palm-Straße 46, 73614 Schorndorf
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 21.05.2024 um 16.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Robin Hezel
Johann-Philip-Palm-Straße 39, 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 9769856-0
Telefax: 07181 9769856-9
Email: [email protected]
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 05.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 05.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 05.08.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 15.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 21.05.2024
Insolvenzverwalter
Robin Hezel
Rechtsanwalt
Johann-Philipp-Palm-Str. 39
73614 Schorndorf
Email: [email protected]
Web: buchmann-hezel.de
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96190 Untermerzbach
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Einkauf und Verkauf von Textilien, Schuhen, Schmuck, Elektronikartikeln und dessen Zubehör, von Sportartikeln sowie von sonstigen Konsumgütern
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Handel mit Outdoor-Artikeln und -Bekleidung, sowie Gartenbedarf wie zum Beispiel Werkzeuge, Dünger, Pflanzenschutz und Samen, und Baumarktartikeln (z.B. Klebeband), Küchen- und Haushaltsartikeln sowie Heimtextilien.
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1. Handelstätigkeit, Großhandel und Einzelhandel, Agrarhandelsunternehmen (Import - Export Weltweit), strategischen Handelsmarketings: Welthandel mit landwirtschaftlichen Rohstoffen, - Futter, Futtermittel, - Fertigfutter, Roh- und Hilfsstoffen für Futterindustrie, - Futterzusatzstoffe, Prämixe für Futter- und Lebensmittelindustrie, - Lebensmittelzusatzstoffe, - Nahrungsmittel, - Wein und Alkoholprodukten, - Bienen und Bienenprodukten (Honig, Wachs und andere Nebenprodukten), - Getreide, - Saatgut, - Agrartechnik, Geräten und Maschinen, - Futterproduktionsanlagen und Produktionslinien, - Futterwerke und Ausrüstung dafür, - Lebendige Tiere, - Fleisch, Fisch und Fleisch- Fischwaren, - Neben- und Restprodukten: Fleisch- und Fischverarbeitung Industrie, - Betriebsstoffen, - Ölsaatenverarbeitungs- und Raffinerieprodukten, - Obst und Gemüse (frisch, trocken, gefroren usw.), - Gasanlagen und alle mögliche Produkten dafür. Anlagen, Produkten Substanzen und Stoffe im Bereich der erneuerbaren Energie (Windkraft, Solarenergie usw.), - Gebäude, Ausrüstung, Geräte, und Mittel für Tierhaltung, - Veterinärprodukten und Tierarzneimittel, 2. Produktion und Verarbeitung: - Agrarprodukten, - Futterzusatzstoffen (Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Futtermittelzusatzstoffen, Vormischungsherstellung, Mischfutterherstellung und Einzelfuttermittelherstellung), - Premixern und Futtermittelherstellung, - Futterzusatzstoff- und Vormischungsherstellung, Mischfutterherstellung und Einzelfuttermittelherstellung, - Obst- und Gemüseverarbeitung, - Getreideverarbeitung, - Veterinärprodukten und Tierarzneimittel, - Produktion, Herstellung und den Vertrieb: von Lebensmittelzusatzstoffen, Vormischungen, Mischungen und Einzelkomponenten).
27472 Cuxhaven
Niedersachsen -
Die Durchführung von erlaubnisfreien Beratungsleistungen und Dienstleistungen für andere Unternehmen, das Erwerben und Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Verwaltung dieser und anderer Beteiligungen.
35398 Gießen
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