BlackSun UG (haftungsbeschränkt)

Finanzdienstleistungen & Beteiligungsgesellschaften

Finanzdienstleistungen - Investitionen in Finanzanlagen mit Eigenkapital und Direktinvestitionen mit Eigenkapital.

BlackSun UG (haftungsbeschränkt)
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main

Amtsgericht Frankfurt am Main

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Leonard Alexander Nägle, Luke Redemann

Veröffentlicht: 14.09.2024

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810 IN 858/24 B-17-8 Am 12.09.2024 um 13:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren BlackSun UG (haftungsbeschränkt), Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109213),
vertreten durch:
1. Leonard Alexander Nägle, Oeder Weg 12, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Luke Redemann, Schneidmühlweg 52, 63741 Aschaffenburg, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Timm Hartwich, semper fidelis/RAe Hartwich & Tscherne PartmbB, August-Schanz-Straße 46, 60433 Frankfurt am Main, Tel.: 01525/ 32 02 87 0, Fax: 06206/ 95 49 42 8, E-Mail: [email protected], Internet: www.semper-fi.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 25.11.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 09.12.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 13.09.2024

Insolvenzverwalter

Timm Hartwich
Rechtsanwalt

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