BMV Bauen mit Vertrauen GmbH

Baunebengewerbe Bauunternehmen

Das Anbahnen und die Ausführung von Bauleistungen und Sanierungsarbeiten jeglicher Art für eigene Rechnung und für Rechnung Dritter auf eigenen oder fremden Grundstücken, - die Vermittlung von Bauleistungen, - die Durchführung von Bauaufträgen für Massiv- und Fertighäusern.

BMV Bauen mit Vertrauen GmbH
Gewerbepark West 13
76863 Herxheim
Telefon: +49 7276 919336
www.bauunternehmung-metz.de

Amtsgericht Landau in der Pfalz

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Rheinland-Pfalz

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 16.11.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 16.11.2024

Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

3 IN 114/24 13.11.2024

In dem Insolvenzverfahren

BMV Bauen mit Vertrauen GmbH, Gewerbepark West Nr. 13, 76863 Herxheim (AG Landau in der Pfalz, HRB 32483),
vertreten durch: Andrea Metz, (Geschäftsführerin),

Die Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Stephan Haspel, Hermann-Staudinger-Straße 2, 76829 Landau in der Pfalz, Tel.: 06341 - 51020, Fax: 06341-510229


werden gem. §§ 21 II 1, 64 InsO wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx €
Auslagen gemäß § 8 III InsVV xxx €
19 % Umsatzsteuer xxx €

Gesamtbetrag xxx €


Es wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.




Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.


Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle eingsehehn werden.

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Stephan Haspel
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