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Amtsgericht Offenbach am Main

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Karsten Alexander Helbig

Veröffentlicht: 15.09.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 15.09.2024

Amtsgericht Offenbach am Main
30.01.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 463/24





B e s c h l u s s


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

bwbp better world. better people GmbH, Rheinstraße 37-39, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 52452),
vertreten durch:
Karsten Alexander Helbig, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Klaus-Dieter Alt, Eppendorfer Baum 13, 20249 Hamburg,

wird heute um 15:23 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.


Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens, Minnholzweg 2b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/78 34 - 0, Fax: 06173/78 34 - 149, E-Mail: [email protected], Internet: www.ra-amend.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.


Münch
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