Clean Deals GmbH

Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel

An- und Verkauf von Waren aller Art im Einzelhandel, E-Commerce, insbesondere der Versand und der Handel mit Waren aller Art über das Internet, und der nationale und internationale Groß-, Einzel- und Onlinehandel mit Waren aller Art.

Clean Deals GmbH
Alter Hellweg 102
44379 Dortmund

Amtsgericht Dortmund

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Ilhan Hakan Ökcesiz

Veröffentlicht: 20.09.2024

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 1041/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 35432 eingetragenen Clean Deals GmbH, Alter Hellweg 102, 44379 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilhan Hakan Ökcesiz, Alter Hellweg 102 , 44379 Dortmund

Geschäftszweig: der An- und Verkauf von Waren aller Art im Einzelhandel, E-Commerce, insbesondere der Versand und der Handel mit Waren aller Art über das Internet, pp


ist am 18.09.2024, um 14:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Benjamin Thier, Arndtstraße 28, 44135 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

257 IN 1041/24
Amtsgericht Dortmund, 18.09.2024

Insolvenzverwalter

Benjamin Thier
Rechtsanwalt

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