CWID GmbH
Forschung & Bildung
CWID GmbH
Friedrich-Ebert-Anlage 7
69117 Heidelberg
www.nuzinger.de
Amtsgericht Heidelberg
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Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Baden-Württemberg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Ingo Schneckenberger
Veröffentlicht: 18.05.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 18.05.2024
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CWID GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 7, 69117 Heidelberg, Gz.: 24-00103/WW/CK, vertreten durch den Geschäftsführer Ingo Schneckenberger
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 334817
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Weingart, Sofienstr. 27, 69115 Heidelberg
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 17.05.2024 um 09.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Bohlander
Heinrich-Lanz-Straße 23-27, 68165 Mannheim
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 04.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 15.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 07.08.2024, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 07.08.2024, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 17.05.2024
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Die Durchführung von Forschungs- und Datenerhebungsdiensten für Beratungsfirmen, Marktforschungsunternehmen und Endverbraucher sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.
10629 Berlin
Berlin -
Die Gesellschaft verfolgt selbstlos ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Erfüllung des gemeinnützigen Zweckes der Gesellschaft besteht in der Leistung sozialer Hilfe durch die Förderung des Wohlfahrtwesens, der Förderung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, der Jugend- und Altenhilfe sowie der beruflichen und nichtberuflichen (Weiter-) Bildung und Erziehung, des Weiteren Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, Förderung des Völkerverständigungsgedankens, Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene sowie Förderung der Hilfe für politisch, rassisch, oder religiös verfolgte, für Flüchtlinge, für Opfer von Straftaten.Die Gesellschaft ist politisch und konfessionell unabhängig.
10967 Berlin
Berlin -
Die Beratung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der beruflichen Ausbildung, Weiterbildung und Umschulung sowie alle bildungsnahen Maßnahmen wie z. B. Arbeitsvermittlung, Profiling, Coaching, Beschäftigungsmaßnahmen und andere; die Einrichtung, Verwaltung und der Betrieb von Schulungsstätten
13129 Berlin
Berlin -
Die Förderung der Volks- und Berufsbildung, dies erfolgt durch die Entwicklung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungen im Rahmen einer Ersatzschule sowie der Durchführung von Kursen zur Erlangung eines Berufsabschlusses oder einer Teilqualifikation in den Bereichen Gesundheit und Pflege, Pädagogik, Unternehmensdienstleistung und Verwaltung sowie im gewerblich/technischen Bereich. Zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben kann die Gesellschaft Zweckbetriebe im Sinne von § 65 Abgabenordnung einrichten. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
13347 Berlin
Berlin -
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Errichtung und den Betrieb einer Betreuungseinrichtung/Tagesstätte für Krippen-, Elementar- und Vorschulkinder. Diese sollen hier in einem multikulturellen und auf Toleranz ausgerichteten gesellschaftlichen Umfeld betreut, gefördert und zur Schaffung einer guten Sozialkompetenz angeregt werden, wobei auch Mehrsprachigkeit gefördert werden soll. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Unternehmensgegenstand unmittelbar zu fördern geeignet sind. Zur Erfüllung ihres Satzungszwecks kann sie auch steuerbegünstigte Tochtergesellschaft gründen oder sich an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen.
22399 Hamburg
Hamburg -
Forschung, Entwicklung, Bau und Vertrieb von technischen Produkten, insbesondere von bemannten Luftfahrzeugen oder deren Komponenten, sowie damit in Verbindung stehende Dienstleistungen und Marketing. Das Unternehmen plant/entwickelt derzeit ein Luft-Taxi.
82131 Gauting
Bayern -
Die Planung, Errichtung und den Betrieb entsprechender Kindereinrichtungen
13347 Berlin
Berlin -
Der Betrieb einer Berufsfachschule für Altenpflege, einer Berufsfachschule für Sozialassistenz und einer Fachschule für Sozialpädagogik im gemeinnützigen Sinne zur Förderung der außerschulischen Erwachsenen- und Jugendbildung.
12057 Berlin
Berlin -
Die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, Bildung und Berufsbildung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere durch ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 27 SGB VIII für Kinder, Jugendliche und Familien, um seelische und soziale Beeinträchtigungen von Menschen zu überwinden und zu verhindern. Die Förderung der ihr anvertrauten, besonders geachteten Krippen-, Elementar- und Grundschulkinder. Diese sollen in einem multikulturellen und auf Toleranz ausgerichteten gesellschaftlichen Umfeld gefördert, und zur Schaffung ihrer Sozialkompetenz angeregt werden. Dabei wird auf Mehrsprachigkeit und Nachhaltigkeit besonders geachtet. Die Gesellschaft verhält sich konfessionell und politisch neutral.
22453 Hamburg
Hamburg -
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Förderung von Erziehung, Bildung und Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Darüber hinaus werden interkulturelles Lernen und Maßnahmen zur Verbesserung der Völkerverständigung als Ziele verfolgt. Dies schließt die Weiterentwicklung von Wissenschaft und Forschung und die enge Zusammenarbeit mit Hochschulen ein.
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Niedersachsen
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Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.