DECOR-CONCEPT GmbH Produktions- und Vertriebsgesellschaft

Holzbearbeitung & -handel

Herstellung und Vertrieb von konstruktiven und dekorativen Metallelementen für den Möbel-, Laden- und Schiffsbau im Innen- und Außenbereich. Neben Standardelementen werden auch Sonder- und Einzelanfertigungen hergestellt und vertrieben. Ebenso die Herstellung und der Vertrieb von Kleinmöbeln und Leuchten für den Möbelhandel.

DECOR-CONCEPT GmbH Produktions- und Vertriebsgesellschaft
Gewerbering 12
49451 Holdorf
Telefon: +49 5494 97948-0
www.decor-concept.de

Amtsgericht Vechta

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Niedersachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 10.01.2025

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Amtliche Veröffentlichung vom: 10.01.2025

10 IN 2/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DECOR-CONCEPT GmbH Produktions- und Vertriebsgesellschaft, Gewerbering 12, 49451 Holdorf (AG Oldenburg, HRB 110952), vertr. d.: 1. Heike Herbrich, Am Wasserwerk 5, 49451 Holdorf, (Geschäftsführerin), 2. Inka Middendorf, Am Dorfplatz 13, 49451 Holdorf, (Geschäftsführerin), ist am 07.01.2025 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Hinrichs, Schloßplatz 3, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441-218910, Fax: 0441 21891-39, E-Mail: [email protected] bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Vechta, 07.01.2025

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