Dentallabor Gerhards GmbH
Medizin & Pflege
Dentallabor Gerhards GmbH
Rheindorfer Straße 101
53225 Bonn
www.gerhards-dental.de
Amtsgericht Bonn
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Eduard Johannes Gerhards
Veröffentlicht: 29.05.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 29.05.2024
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 14371 eingetragenen Dentallabor Gerhards GmbH, Rheindorfer Straße 101, 53225 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eduard Johannes Gerhards, Rheindorfer Straße 101, 53225 Bonn
Geschäftszweig: Herstellung von Zahnersatz
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2024, um 10:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 08.05.2024 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 96 IN 60/24 und 96 IN 64/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Der erste maßgebliche Eröffnungsantrag (139 Abs. 2 InsO) ist am 03.05.2024 bei Gericht eingegangen.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt RA/WP Dr. Christian Frystatzki, Rathausstr. 12, 53225 Bonn, Telefon: 0228/40002560, Fax: 022840002579.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Freitag, 27.09.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 25.10.2024.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
96 IN 60/24
Amtsgericht Bonn, 01.08.2024
Insolvenzverwalter
Christian Frystatzki
Rechtsanwalt
Rathausstr. 12
53225 Bonn
Email: [email protected]
Web: hkt-bonn.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Der Betrieb von Covid 19 Test- und Impfzentren.
64380 Roßdorf
Hessen -
Der Handel mit medizinischen und zahnmedizinischen Produkten mit Ausnahme von Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes, die Organisation, Betreuung und Vorbereitung von Fortbildungsveranstaltungen, die Beratung und Betreuung von medizinischen, zahnmedizinischen und oralchirurgischen Praxen, die Vermietung und der Vertrieb von medizinischen Einrichtungen, Medizinprodukten (mit Ausnahme von Arzneimitteln) und Werkzeugen für Zahnarztpraxen und oralchirurgische Praxen.
69123 Heidelberg
Baden-Württemberg -
Erbringung von Büro- und EDV-Dienstleistungen, Entwicklung von Softwareprogrammen und elektronischen Medien sowie Medienbeobachtung und -analysen für den Bereich des Gesundheitswesens.
40764 Langenfeld
Nordrhein-Westfalen -
Der Betrieb eines Testzentrums für medizinische Corona Testungen, insbesondere Bürgertests, PCR-Tests; die Beratung von Unternehmen; der Handel mit zulassungsfreien Waren und Produkten des Gesundheitswesens; die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Gesellschaften.
46539 Dinslaken
Nordrhein-Westfalen -
Der Betrieb eines hausärztlich-diabetologischen Medizinischen Versorgungszentrums.
64546 Mörfelden-Walldorf
Hessen -
Das Betreiben einer Internetplattform für medizinische Dienstleistungen und Coaching-Dienstleistungen.
13347 Berlin
Berlin -
Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen, Hygienekonzeptberatung für Unternehmen, Gesundheitsberatung, Gesundheitskonzeptberatung mit Fokus Long- und Postcovid, Gesundheits- und Infektionsschutz, Ausbruchs- und Krisenmanagement, umweltbezogener Gesundheitsschutz, Beratung zu Impfpräventionsleistungen, Hygieneüberwachung von Unternehmen, Vertrieb von Technologielizenzen, Vertrieb von Softwarelizenzen mit Fokus Hygiene- und Infektionsschutz, Vertrieb von Hygieneartikeln, Vertrieb von Medizinprodukten Klasse 2, Vertrieb von PSA-Artikeln sowie der Betrieb von Corona-Testzentren.
04105 Leipzig
Sachsen -
Zahnmedizin. Fachzahnarzt für Oralchirurgie. Implantologie.
69123 Heidelberg
Baden-Württemberg -
Der Import und Handel mit Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung sowie hiermit jeweils ähnlicher bzw. damit verwandter Produkte.
45478 Mülheim
Nordrhein-Westfalen -
Betreiben von voll- und teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen zur Betreuung und Pflege von alten und kranken Menschen in der Altenhilfe sowie alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten. Zusätzlich können alle Tätigkeiten im Rahmen des SGB V und SGB XI von der Gesellschaft vollzogen werden. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte durchzuführen oder Maßnahmen vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.
78669 Wellendingen
Baden-Württemberg
Zeige 1 - 10 von 522 Ergebnissen
Seite 1 von 27
Wirtschaftsgüter im Bereich Medizin & Pflege
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Medizin & Pflege.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.