dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG

Immobilien

Der Gegenstand der Gesellschaft bezieht sich auf Investitionen in folgende Vermögensgegenstände: a) Immobilien (einschließlich Wald, Forst- und Agrarland); b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur in Vermögensgegenstände gemäß a. sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; c) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB und d) Derivate zu Absicherungszwecken.

dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG
Biebricher Allee 2
65187 Wiesbaden

Amtsgericht Wiesbaden

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 11.10.2024

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Amtliche Veröffentlichung vom: 11.10.2024

10 IN 453/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 11152), vertr. d.: 1. d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. Verwaltungs GmbH, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden, (Gesellschafter), 2. HIT Hanseatische Service Treuhand GmbH, Bei den neuen Krahn 2, 20457 Hamburg, (Gesellschafter), ist am 09.10.2024 um 10:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, Reimer Rechtsanwälte, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069 203476-0, Fax: 069 203476-99, E-Mail: [email protected] bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 09.10.2024

Insolvenzverwalter

Thomas Rittmeister
Rechtsanwalt

€69,90 /Monat

inkl. MwSt. | monatlich kündbar

Jetzt freischalten
  • Frühwarnsystem
  • Alle Firmeninsolvenzen im Blick
  • Insolvenzverwalter-Datenbank
  • Kontakt zum Insolvenzverwalter
  • Monatlich kündbar

weitere Insolvenzen aus der Branche

Immobilien

Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.

Firma
Branche
Ort

Zeige 1 - 10 von 976 Ergebnissen

Seite 1 von 52

1
Next

Wirtschaftsgüter im Bereich Immobilien

Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.

Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter

Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Immobilien.

Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung

Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.

Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen

Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.

Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.