DP Trockenbau GmbH & Co.KG

Baunebengewerbe Handwerksbetriebe

Trocken- und Akustikbau, einschließlich Innen- und Dachausbauarbeiten, das Errichten von Leichtbautrennwänden aller Art, die Montage vorgefertigter Teile sowie Abbruch- und Bodenlegerarbeiten.

DP Trockenbau GmbH & Co.KG
Buchenbusch 36
63263 Neu-Isenburg
Telefon: +49 69 67777422
www.dpb-gmbh.de

Amtsgericht Offenbach am Main

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Darko Puskarevic

Veröffentlicht: 05.09.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 05.09.2024

8 IN 314/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

DP Trockenbau GmbH & Co.KG, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42254),
vertreten durch:
1. DPT Verwaltungs GmbH, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Darko Puskarevic, Hermann-Mäckler-Ring 19, 60438 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),

wird heute um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Die Verfahren 8 IN 314/24 und 8 IN 506/24 werden miteinander verbunden. Das Verfahren 8 IN 314/24 führt.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Arno Wolf, c/o Wolf & Collegen, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, den 28.10.2024

Insolvenzverwalter

Arno Wolf
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