EvolveFX UG (haftungsbeschränkt)
Kunst & Kultur
Video-/Film-/Bewegtbild-Postproduktion, sowie Print/Grafikerzeugnisse und digitale und virtuelle Filmproduktion.
EvolveFX UG (haftungsbeschränkt)
Nißlestr. 10
70190 Stuttgart
Amtsgericht Stuttgart
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Baden-Württemberg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 07.11.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 07.11.2024
|
In dem Verfahren über den Antrag EvolveFX UG (haftungsbeschränkt), Nisslestraße 10b, 70190 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Hacker
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 794966
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 05.11.2024 um 12:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Holger Blümle
Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 238890, Fax: 0711 23889200
[email protected]
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 05.11.2024
Insolvenzverwalter
Holger Blümle
Rechtsanwalt
Paulinenstr. 41
70178 Stuttgart
Email: [email protected]
Web: schubra.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Die Produktion, Distribution und die allumfängliche Vermarktung von Hörfunkprogrammen einschließlich Merchandising und Veranstaltungen.
24943 Flensburg
Schleswig-Holstein -
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Fördung von Kunst und Kultur.
23554 Lübeck
Schleswig-Holstein -
Die Veranstaltung von Rundfunk, insbesondere von Fernseh- und Radioprogrammen auf der Basis der medienrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer und der Bundesrepublik Deutschland, die Produktion und Herstellung von Rundfunkprogrammen, insbesondere Radio- und Fernsehprogrammen, sowie die Erstellung von Social Media Inhalten, der Erwerb und die Weiterveräußerung von Programmen einschließlich des erforderlichen Lizenzerwerbs bzw. der Lizenzvergabe und die Wahrnehmung aller damit in Zusammenhang stehenden Rechte, das Angebot von Mediendiensten sowie Marketing und Merchandising und alle mit vorstehenden Gegenständen zusammenhängende Tätigkeiten.
60489 Frankfurt
Hessen -
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von elektronischen Geräten und Bauteilen auf dem Gebiet der Ton-, Film-, Fernseh- und Audiovisionstechnik sowie technische Beratung und Service in diesem Bereich.
41516 Grevenbroich
Nordrhein-Westfalen -
Betreiben einer Kunst & NFT Plattform, die digitale Raumkonzeption (VR) sowie Verkauf und Beratung von Kunst.
80796 München
Bayern -
Die Produktion und Sendung von Fernseh- und Programmbeiträgen aller Art, wobei die breite Berichterstattung aus und für die Metropolregion Rhein-Neckar im Mittelpunkt steht. Die Gesellschaft produziert ein modernes Bewegtbild in allen relevanten Kanälen und soll als zeitgemäßes Leitmedium aus und für die Metropolregion Rhein-Neckar dienen und diese auch im Geiste einer gemeinnützigen regionalen Berichterstattung unterstützen.
69123 Heidelberg
Baden-Württemberg -
Die Produktion, Vermittlung und Abwicklung von Filmvorhaben, von Coproduktionen sowie die Beteiligung an solchen. Der Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligung an solchen, deren Vertretung und Geschäftsführung sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland. Der Erwerb, die Veräußerung, Vermittlung und Verwertung von Filmrechten aller Art. Der Erwerb von Grundstücken, Vermietung, Verpachtung, Veräußerung von Nutzungsrechten an Grundstücken und baulichen Anlagen aller Art sowie der Erwerb und die Veräußerung von Eigentum und eigentumsgleichen Rechten. Die Gesellschaft ist als Bauträger tätig.
68259 Mannheim
Baden-Württemberg -
Satzungszweck ist die Förderung von Kunst und Kultur. (2) die Verwirklichung des Satzungszwecks. Dabei wird der Satzungszweck insbesondere verwirklicht durch a) den Betrieb und die regelmäßige Unterhaltung des Kunsthauses Göttingen (Düstere Straße 7 in 37073 Göttingen), insbesondere als Ausstellungsort für bildende Kunst und Kultur sowie als Ort für Bildung, Vermittlung und Interaktion mit Kunst und Kultur, b) die Organisation und Durchführung von Kunst- und Kulturausstellungen, Vortrags- und sonstigen Veranstaltungen für bildende Kunst und Kultur sowie c) die Herausgabe von kulturellen und kunstwissenschaftlichen Publikationen wie Katalogen und Werkverzeichnissen, soweit sich diese Publikationen auf Kunst und Kultur beziehen, die im Kunsthaus Göttingen ausgestellt bzw. dargeboten wird.
37073 Göttingen
Niedersachsen -
Verkauf, Vermarktung und Verwertung von Kunstwerken, Projektionen, angewandter Kunst und Rechten daraus, Vergabe von Lizenzen, Erstellung von Auftragsarbeiten, alle Galerietätigkeiten, künstlerische Beratung und Vermietung von Galerie und Atelier.
80796 München
Bayern -
Video-/Film-/Bewegtbild-Postproduktion, sowie Print/Grafikerzeugnisse und digitale und virtuelle Filmproduktion.
70190 Stuttgart
Baden-Württemberg
Zeige 1 - 10 von 82 Ergebnissen
Seite 1 von 5
Wirtschaftsgüter im Bereich Kunst & Kultur
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Kunst & Kultur.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.