Expert Systemtechnik GmbH
Maschinenbau
Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Maschinen für den Zuschnitt von Materialien. Neben Steuerungstechnik und Software für CAD-Spezialanwendungen gehören dazu die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen sowie aller damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar geeignet sind. Sie kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen und solche Unternehmen erwerben. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Unternehmen zu beteiligen, sowie andere Unternehmen zu gründen.
Expert Systemtechnik GmbH
Brönninghauser Str. 35
33729 Bielefeld
Telefon:
+49 521 95967-0
www.expertsystemtechnik.de
Amtsgericht Bielefeld
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 25.10.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 25.10.2024
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 35003 eingetragenen Expert Systemtechnik GmbH, Brönninghauser Str. 35 e, 33729 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Bruder, Brönninghauser Str. 35 e, 33729 Bielefeld
Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Maschinen für den Zuschnitt von Materialien
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.11.2024, um 11:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 05.02.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 22.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.124 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 790/24
Bielefeld, 21.11.2024
Insolvenzverwalter
Hans-Achim Ernst
Rechtsanwalt
Südfeldstr. 10
32120 Hiddenhausen
Email: [email protected]
Web: bebk-rechtsanwaelte.de
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Entwicklung, Konstruktion, Herstellung und der Vertrieb von Werkzeug- und ähnlichen Maschinen und hierzu gehörenden Bauteile, Komponenten sowie Handel und Service mit/von Gütern aller Art im In- und Ausland.
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Gegenstand des Unternehmens ist Planung, Entwicklung und industrielle Fertigung von Hydraulik- und Pneumatikbauteilen sowie systemtechnischen Komponenten einschließlich des Handels hiermit und allen die Automationstechnik betreffenden Bauteilen und Waren.
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Herstellung und Vertrieb von Erzeugnissen in der Fördertechnik, Dampf- und Druckbehälterbau, Energietechnik, Teilbau von Offshoreanlagen, Montagearbeiten. Der Vertrieb und die Herstellung von Behältern, Rohrleitungen, Kaminen und Sonderkonstruktionen aus Stahl sowie Stahlbau und Rohr-an-Rohr-Konstruktionen. Herstellung und Vertrieb weltweit von Rohrleitungen für industrielle Filter- und Entstaubungsanlagen und Stromrohrtrockner für die Holzindustrie sowie Produkten aller Art für den Stahl- und Apparatebau, u.a. Großbehälter und Sonderkonstruktionen, Schlauchfiltergehäuse, Naßwäscher, Silos und Abgaskamine.
49413 Dinklage
Niedersachsen -
Gegenstand des Unternehmens sind die Fertigung und der Vertrieb von computergesteuerten Werkzeugmaschinen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
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Produktion von Maschinenbauerzeugnissen, Großvorrichtungen, Schweißvorrichtungen, Sondermaschinen, Industriemontagen und Service.
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Vertrieb von Kälte-, Klima- und wärmetechnischen Anlagen.
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