Fahrschule Pilz UG (haftungsbeschränkt)
Automobil & Bikes Forschung & Bildung
Der Betrieb einer Fahrschule.
Fahrschule Pilz UG (haftungsbeschränkt)
Grüne Str. 3
28870 Ottersberg
Amtsgericht Verden (Aller)
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Niedersachsen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 19.10.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 19.10.2024
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Str. 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161/481000, Fax: 05161/4810027, E-Mail: [email protected].
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.12.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 10.01.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (06.12.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (10.01.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 15.10.2024
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Insolvenzverwalter
Sebastian Ludolfs
Rechtsanwalt
Lange Str. 18
29664 Walsrode
Email: [email protected]
Web: ludolfs-insolvenz.de
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Die Gesellschaft verfolgt selbstlos ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Erfüllung des gemeinnützigen Zweckes der Gesellschaft besteht in der Leistung sozialer Hilfe durch die Förderung des Wohlfahrtwesens, der Förderung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, der Jugend- und Altenhilfe sowie der beruflichen und nichtberuflichen (Weiter-) Bildung und Erziehung, des Weiteren Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, Förderung des Völkerverständigungsgedankens, Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene sowie Förderung der Hilfe für politisch, rassisch, oder religiös verfolgte, für Flüchtlinge, für Opfer von Straftaten.Die Gesellschaft ist politisch und konfessionell unabhängig.
10967 Berlin
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Schleswig-Holstein -
Die Beratung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der beruflichen Ausbildung, Weiterbildung und Umschulung sowie alle bildungsnahen Maßnahmen wie z. B. Arbeitsvermittlung, Profiling, Coaching, Beschäftigungsmaßnahmen und andere; die Einrichtung, Verwaltung und der Betrieb von Schulungsstätten
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Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Errichtung und den Betrieb einer Betreuungseinrichtung/Tagesstätte für Krippen-, Elementar- und Vorschulkinder. Diese sollen hier in einem multikulturellen und auf Toleranz ausgerichteten gesellschaftlichen Umfeld betreut, gefördert und zur Schaffung einer guten Sozialkompetenz angeregt werden, wobei auch Mehrsprachigkeit gefördert werden soll. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Unternehmensgegenstand unmittelbar zu fördern geeignet sind. Zur Erfüllung ihres Satzungszwecks kann sie auch steuerbegünstigte Tochtergesellschaft gründen oder sich an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen.
22399 Hamburg
Hamburg -
Handel mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art sowie mit Kfz-Ersatzteilen und Kfz-Zubehör, Reparatur, Wartung, Inspektion und ähnliche Leistungen an Kraftfahrzeugen jeglicher Art, Vermietung von Kraftfahrzeugen und Vermittlung von Kfz-Leasing und -Finanzierung, Handel mit Kraftstoffen, Fetten und Ölen für Kraftfahrzeuge einschließlich sämtlicher Produkte, welche in Service-Stationen (Tankstellen) für Kraftfahrzeuge geführt werden. Opel-Vertragshändler (seit 1993),Mazda-Vertragshändler und Mazda-Service, 1a autoservice Versicherungsvertreter mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 3 GewO (produktakzessorisch) (Registrierungs-Nr. D-FQ5Z-PJSGI-92)
98574 Schmalkalden
Thüringen -
Handel mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art sowie mit Kfz-Ersatzteilen und Kfz-Zubehör, Reparatur, Wartung, Inspektion und ähnliche Leistungen an Kraftfahrzeugen jeglicher Art, Vermietung von Kraftfahrzeugen und Vermittlung von Kfz-Leasing und -Finanzierung, Handel mit Kraftstoffen, Fetten und Ölen für Kraftfahrzeuge einschließlich sämtlicher Produkte, welche in Service-Stationen (Tankstellen) für Kraftfahrzeuge geführt werden. Opel-Vertragshändler (seit 1993),Mazda-Vertragshändler und Mazda-Service, 1a autoservice Versicherungsvertreter mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 3 GewO (produktakzessorisch) (Registrierungs-Nr. D-FQ5Z-PJSGI-92)
98574 Schmalkalden
Thüringen
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