Familienzentrum Sonnenlicht gemeinnützige GmbH
Forschung & Bildung
Die Förderung der körperlichen und geistlichen Entwicklung sowie des Sozialverhaltens der Eigeninitiative und der Selbständigkeit von Kindern. Eine parteipolitische, rassistische oder konfessionelle Beeinflussung der Kinder durch Mitglieder, Vorstand, Beauftragte und Angestellte der Gesellschaft sowie Erziehungsberechtigten, deren Kinder den Kindergarten besuchen, wird ausgeschlossen. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Errichtung und Unterhaltung einer Kindertagesstätte, -krippe bzw. -hort erreicht.
Familienzentrum Sonnenlicht gemeinnützige GmbH
Auguste-Viktoria-Allee 14
13403 Berlin
Telefon:
+49 30 41477902
www.fzsonnenlicht.de
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Berlin
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Paul Bolsunow
Veröffentlicht: 21.08.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 21.08.2024
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Familienzentrum Sonnenlicht gemeinnützige GmbH,
Auguste-Viktoria-Allee 14-15, 13403 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Paul Bolsunow
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 135521
Geschäftszweig: Betrieb eines Kindergartens
- Schuldnerin -
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 18.11.2024 um 15.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Harald Heinze
Otto-Suhr-Allee 27, 10585 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 08.01.2025, 12:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 16.04.2025, 12:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
10. Die Verfahren 36f IN 7697/24, 36f IN 2637/24 und 36f IN 6329/23 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 36f IN 7697/24 führt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.11.2024
Insolvenzverwalter
Harald Heinze
Rechtsanwalt
Otto-Suhr-Allee 27
10585 Berlin
Email: [email protected]
Web: harald-heinze.de
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Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Errichtung und den Betrieb einer Betreuungseinrichtung/Tagesstätte für Krippen-, Elementar- und Vorschulkinder. Diese sollen hier in einem multikulturellen und auf Toleranz ausgerichteten gesellschaftlichen Umfeld betreut, gefördert und zur Schaffung einer guten Sozialkompetenz angeregt werden, wobei auch Mehrsprachigkeit gefördert werden soll. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Unternehmensgegenstand unmittelbar zu fördern geeignet sind. Zur Erfüllung ihres Satzungszwecks kann sie auch steuerbegünstigte Tochtergesellschaft gründen oder sich an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen.
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Forschung, Entwicklung, Bau und Vertrieb von technischen Produkten, insbesondere von bemannten Luftfahrzeugen oder deren Komponenten, sowie damit in Verbindung stehende Dienstleistungen und Marketing. Das Unternehmen plant/entwickelt derzeit ein Luft-Taxi.
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