FES IT UG (haftungsbeschränkt)

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Amtsgericht Duisburg

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Frau Ute Christ

Veröffentlicht: 29.09.2024

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Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 601 IN 57/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 35530 eingetragenen FES IT UG (haftungsbeschränkt), Schellhockerbruch 30, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ute Christ, Rundstr. 47, 47475 Kamp-Lintfort

Geschäftszweig: Telekommunikation


ist am 26.09.2024, um 14:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nils Meißner, Freiherr-vom-Stein-Str. 131, 45473 Mülheim an der Ruhr bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

601 IN 57/24
Amtsgericht Duisburg, 26.09.2024

Insolvenzverwalter

Nils Meißner
Rechtsanwalt

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