Fidagre Ingenieurbüro Deutschland AG
Architekten & Planungsbüros
Ingenieurbauleistungen im Hoch- und Tiefbau, Planungsleistungen Hoch- und Tiefbau, Bauüberwachung, Bauleitung, Generalübernehmerleistungen, Handel mit Baustoffen, Bauleistungen und Bauelementen. Erbringung von Bausicherungsleistungen, Objektplanung und Objektüberwachung, Projektplanung, Projektüberwachung und Projektsteuerung.
Fidagre Ingenieurbüro Deutschland AG
Martin-Luther-Str. 8
10777 Berlin
Amtsgericht Potsdam
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Berlin
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 17.10.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 17.10.2024
Geschäftszweig: Forschung, Entwicklung, Unternehmensberatung und Personalvermittlung, insbesondere im Technologiebereich sowie Ingenieurbauleistungen im Hoch- und Tiefbau, Planungsleistungen Höch- und Tiefbau, Bauüberwachung, Bauleitung, Generalübernehmerleistungen, Handel mit Baustoffen, Bauleistungen und Bauelementen, Erbringung von Bausicherungsleistungen, Objektplanung und Objektüberwachung, Projektplanung, Projektüberwachung und Projektsteuerung.
HRB 14440 P
wird auf den Insolvenzantrag vom 01.12.2023 wegen 08.10.2024
heute am 08.10.2024 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt:
Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, haben die Möglichkeit unter Angabe ihres über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellung zu erklären (§ 28 Abs. 4 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Der Insolvenzverwalterin werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
8.1.2025, 09:20 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
die Person der Insolvenzverwalterin,
den Gläubigerausschuss
gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Insolvenzgerichts Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von 2 Wochen zulässig. Die Notfrist entweder beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, 08.10.2024
Insolvenzverwalter
Susanne Berner
Rechtsanwältin
Kurfürstendamm 67
10707 Berlin
Email: [email protected]
Web: berner-rechtsanwaelte.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Bauprojektausführung und -entwicklung sowie Handel mit Waren aller Art, insbesondere Baumaterialien, Vermittlung von Warengeschäften aller Art, Bauberatung, Maurer- und Betonbauerhandwerk sowie Maler- und Lackiererhandwerk.
84144 Geisenhausen
Bayern -
Ingenieurmäßige Planung und Errichtung von Häusern und Industriebauten.
34431 Marsberg
Nordrhein-Westfalen -
Bauarbeiten sowie Generalunternehmerleistungen, Trockenbau, Einbau von genormten Baufertigteilen, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten und Hausmeisterservice.
47443 Moers
Nordrhein-Westfalen -
Büro für Design und Entwicklung.
24114 Kiel
Schleswig-Holstein -
Die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen im Bereich des Bauwesens, die im wesentlichen bestehen aus Planung, Erstellen von Leistungsverzeichnissen, Kalkulationen, Optimierung von Bauprozessen, Massenermittlungen, Bauleitung, Abrechnung von Bauleistungen, Mitwirkung bei der Vergabe von Bauleistungen
14913 Jüterbog
Brandenburg -
Ingenieurleistungen für das Bauwesen jeder Art, vor allem im Stahlbeton- und Stahlbau sowie Erbringung von Architektenleistungen.
68163 Mannheim
Baden-Württemberg -
Ingenieur- und Planungsleistungen im gesamten Architektur- und Ingenieurwesen für jegliche Art von Bauvorhaben und Projekten im Hoch- und Tiefbau, die Erbringung von Beratungsleistung im Bereich Statik, Haustechnik, die Energie- und Energieeffizienzberatung, der Handel mit Waren und Dienstleistungen für Bauprojekte aller Art
04109 Leipzig
Sachsen -
Beratung, Planung und Koordinierung von Projekten und Verkauf von Anlagen der erneuerbaren Energien und der Ladeinfrastruktur. Des Weiteren umfasst der Unternehmensgegenstand den Betrieb von Anlagen der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung und anschließender Vermarktung.
63450 Hanau
Hessen -
Die Entwicklung, die Produktion sowie die Vermarktung von Motoren, Antriebs-, Kraftstoffversorgungs- und Stromerzeugungssystemen, von Fahrzeugen aller Art, sowie die Erbringung diesbezüglicher Ingenieurleistungen.
03044 Cottbus
Brandenburg -
Projektmanagement für Umbauarbeiten.
60329 Frankfurt
Hessen
Zeige 1 - 10 von 275 Ergebnissen
Seite 1 von 17
Wirtschaftsgüter im Bereich Architekten & Planungsbüros
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Architekten & Planungsbüros.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.