Fjord Paper Flensburg GmbH
Druck & Verlag
Herstellung und Vertrieb von Spezialpapieren, insbesondere (aber nicht ausschließlich) von Thermopapieren und Barrierepapieren.
Fjord Paper Flensburg GmbH
Husumer Str. 12
24941 Flensburg
Telefon:
+49 461 8695-0
www.fjordpaperflensburg.de
Amtsgericht Flensburg
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Schleswig-Holstein
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Bernd Christian Holland-Moritz und Joachim Küster
Veröffentlicht: 11.10.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 11.10.2024
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Fjord Paper Flensburg GmbH, Husumer Straße 12, 24941 Flensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Christian Holland-Moritz und Joachim Küster
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 16582 FL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jaeger, Breig & Kollegen, Frauenlobstraße 2, 80337 München, Gz.: 24/44/
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 09.10.2024 um 15:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Rechel, Am Sandtorkai 75, 20457 Hamburg, Telefon: 040 3346596-91, Telefax: 040 3346596-96.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 09.10.2024
Insolvenzverwalter
Hans-Peter Rechel
Rechtsanwalt
Am Sandtorkai 75
20457 Hamburg
Email: [email protected]
Web: curator.ag
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Führen einer Medienagentur bzw. einer Werbeagentur, der Im- und Export von Druckmedien.
63477 Maintal
Hessen -
Versandhandel und stationärer Handel mit gedruckten und audiovisuellen Medien jeglicher Art, Handel mit Modernem Antiquariat, Papeterie sowie sonstigen Non-Media Artikeln, Herausgabe und Verlag (Vervielfältigung und Verbreitung) von Büchern, Zeitschriften, Broschüren, und anderen Druckerzeugnissen, von Tonträgern, Filmen und anderen Medien, Erwerb anderer Unternehmen oder Beteiligung an solchen, soweit dies mit seiner Zweck- und Zielsetzung vereinbar ist.
86199 Augsburg
Bayern -
Die technische Planung, Konzeption, Beratung, Schulung und Produktion im Bereich der Marketing-Kommunikation, insbesondere die Full-Service-Realisation im Bereich Datenbankmanagement, Database Publishing, Digital- und Offsetdruck.
40474 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen -
Geschäftsgegenstand ist das Verlegen und Vertreiben jeglicher Art von Verlags- sowie sonstigen Produkten, insbesondere von Promotion-, Werbe- und Geschenkartikeln. Ebenfalls vertreibt das Unternehmen Computer Hard- und Software, Unterhaltungselektronik und Produkte der Telekommunikationstechnik. Weiterhin die Tätigkeit als Werbeberater und -vermittler.
65203 Wiesbaden
Hessen -
Die Erzeugung und der Vertrieb von Drucksachen und alle damit verbundenen Aktivitäten einschließlich Softwareentwicklung.
75015 Bretten
Baden-Württemberg -
Vertrieb von Druck- und Werbeprodukten jeglicher Art, Montage von Werbeanlagen, Schildern und Folien sowie der Abwicklungsberatung von Druckprodukten und Gestaltung jeglicher Art.
72229 Rohrdorf
Baden-Württemberg -
Die Weiterverarbeitung und der Vertrieb von Drucksachen aller Art. Handel mit Papier und Papiererzeugnissen sowie sonstigen Gegenständen, soweit sie öffentlich-rechtlich erlaubnisfrei sind.
65719 Hofheim
Hessen -
Dienstleistungen im Bereich Werbe- und Folientechnik.
56729 Boos
Rheinland-Pfalz -
Herstellung von Buchbindereimaschinen, die in die ganze Welt geliefert werden Herstellung von Gießereierzeugnissen
32369 Rahden
Nordrhein-Westfalen -
Ein führender Anbieter und Dienstleister in den Bereichen Cross-Media-Publishing und Content-Management-Lösungen. Das Unternehmen bietet Softwareprodukte, Beratung, Schulungskonzepte und Lösungen im ePublishing-Bereich an, auf die Bedürfnisse von Verlagen und Medienunternehmen zugeschnitten sind.
14109 Berlin
Berlin
Zeige 1 - 10 von 131 Ergebnissen
Seite 1 von 10
Wirtschaftsgüter im Bereich Druck & Verlag
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Druck & Verlag.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.