Frank Müller Verwaltungs-GmbH
Finanzdienstleistungen & Beteiligungsgesellschaften
Verwaltung des eigenen Vermögens; Eintritt als persönlich haftende Gesellschafterin in eine oder mehrere Personengesellschaften.
Frank Müller Verwaltungs-GmbH
Karlstr. 58
08523 Plauen
Telefon:
+49 37436 20853
Amtsgericht Chemnitz
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Sachsen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 20.11.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 20.11.2024
Aktenzeichen: 303 IN 1462/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Müller Verwaltungs-GmbH, vertr. d. d. GF Karlstraße 58, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31286
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller ergeht am 13.11.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Verwaltung eigenen Vermögens) wird am 13.11.2024 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Andreas Hiecke
Brandhoff Obermüller Rechtsanwälte
Rädelstraße 13
08523 Plauen
Telefon geschäftlich: 03741 296737 0
Telefax: 03741 296737 9
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 02.01.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 13.02.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzverwalter
Andreas Hiecke
Rechtsanwalt
Rädelstr. 13
8523 Plauen
Email: [email protected]
Web: drpannen.de
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