Funus Online Service GmbH

Medizin & Pflege

Entwicklung und Vermarktung von Internetdienstleistungen in der Bestattungsbranche und der Betrieb eines Internetportals für Vergleiche von Bestattungsdienstleistungen und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen, zudem Erwerb, Veräußerung und Halten von Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, insbesondere im Bereich Bestattungen.

Funus Online Service GmbH
Großbeerenstr. 2
12107 Berlin
Telefon: +49 30 9832177-98
www.bestattungsvergleich.de

Amtsgericht Cottbus

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Berlin

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Sven Boukal

Veröffentlicht: 11.07.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 11.07.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Funus Online Service GmbH, Hauptstraße 3/4, 15907 Lübben, wurde am 02.10.2024, um 09:00 Uhr, das Insolvenz-verfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Moritz Spo-nagel, Sponholzstraße 11, 12159 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der In-solvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gän-giges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Montag, 9. Dezember 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 8. Oktober 2024, Az.: 63 IN 247/24

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