G & T Elektrobau GmbH

Maschinenbau Handwerksbetriebe

Errichtung, Montage und Vertrieb von elektrischen Anlagen aller Art sowie Reparatur an elektrischen Geräten.

G & T Elektrobau GmbH vertr.d. d. GF Pascal Soldo
Auf der Schanze 37 a
61352 Bad Homburg
Telefon: +49 6172 4968-0
www.gt-elektrobau.de

Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Pascal Soldo

Veröffentlicht: 09.10.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 09.10.2024

61 IN 95/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der G & T Elektrobau GmbH vertr.d. d. GF Pascal Soldo, Auf der Schanze 37a, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe, vertr. d.: Pascal Soldo, als GF d. G & T Elektrobau GmbH, Mittlerer Hasenpfad 30, 60598 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 04.10.2024 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Feketija, Gartenstr. 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069/8700857-0, Fax: 069/8700857-99, E-Mail: [email protected] bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 04.10.2024

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