Geraher Betriebs UG (haftungsbeschränkt)
Sport & Freizeit
Betrieb einer Spielhalle, Aufstellen von Automaten.
Geraher Betriebs UG (haftungsbeschränkt)
Erich-Mühsam-Str. 7
07546 Gera
Amtsgericht Gera
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Thüringen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 23.11.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 23.11.2024
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Geraher Betriebs UG (haftungsbeschränkt), Erich-Mühsam-Straße 7, 07546 Gera, vertreten durch den Geschäftsführer Timo Bauch
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 516268
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 21.11.2024 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt André Rombach, Moritzstraße 4, 04600 Altenburg, Telefon: 03447 3789400, Telefax: 0361 7312344, Email: [email protected].
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Gera
Rudolf-Diener-Straße 1
07545 Gera
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 21.11.2024
Insolvenzverwalter
André Rombach
Rechtsanwalt LL.M.
Moritzstr. 4
4600 Altenburg
Email: [email protected]
Web: rombach-rechtsanwaelte.de
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1. die Durchführung von Personenschifffahrt, insbesondere auf dem Okerstausee, 2. alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, wie der Verleih von Wassersportgeräten, insbesondere der Verleih von Tretbooten sowie der Betrieb eines Verkaufskioskes. 3. Gegenstand des Unternehmens ist ferner: Vermietung und Verkauf von Baumaschinen, Werkzeugen und alle damit verbundenen Dienstleistungen sowie Dienstleistungen im Bereich Bau-, Forst- und Gartenarbeiten. Geschäfte nach diesem Abs. 3., die insoweit einer staatlichen Genehmigung bedürfen, sind ausgeschlossen. 4. Die Vertretung und Übernahme der Geschäftsführung von anderen Gesellschaften, an denen sich die Gesellschaft auch beteiligen kann, insbesondere gleicher oder ähnlicher Branchen. 5. Durchführung aller Geschäfte und Maßnahmen, die zur Erreichung des vorstehenden Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich sind,
38707 Schulenberg
Niedersachsen -
Gegenstand ist die Projektierung und der Bau einer Golf- und Freizeitanlage im Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort sowie die Durchführung der damit verbundenen Hoch- und Tiefbauarbeiten auf eigenen und fremden Grundstücken und das Betreiben, die Unterhaltung und Vermarktung solcher Anlagen.
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Nordrhein-Westfalen -
Vertrieb, Verkauf, Leasing, Vermietung und Aufstellung sowie die Wartung von Waren- und Getränkeautomaten, Geldspielautomaten und Unterhaltungsgeräten, Internet-Terminal sowie Wettautomaten und Groß- und Einzelhandel sämtliche mit dem Gegenstand verbundene Geschäfte. Einzel- und Großhandel von Handelswaren insbesondere Elektronik- und Elektroartikel, Getränkegroß- und Einzelhandel, Export und Import von Goldschmuck, Bekleidung aller Art. Der Handel mit Baustoffen aller Art insbesondere Gerüste, Bau- und Montageleistung.
56218 Mülheim-Kärlich
Rheinland-Pfalz -
Betrieben werden 3 Skilifte im Sauerland. Angeschlossen ist auch eine Skihütte mit Gastronomie.
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Nordrhein-Westfalen -
Errichtung und Betrieb von Diskotheken, Cafés, Bars und Gaststätten und anderen gastronomischen Einrichtungen, einschließlich Event- und Veranstaltungsbetrieben.
80333 München
Bayern -
Gewerblicher Betrieb einer Golfanlage.
40882 Ratingen
Nordrhein-Westfalen -
Der Betrieb von Spielhallen und das Aufstellen von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeiten.
33428 Harsewinkel
Nordrhein-Westfalen -
Betrieb von Sport- und Wellnesscentern
83670 Bad Heilbrunn
Bayern -
der gewerbsmäßige Abschluss oder das Vermitteln von Wetten, insbesondere Sportwetten, sowie die Erbietung oder die Angebote zum Abschluss oder zur Vermittlung von Wetten entgegen zu nehmen
33415 Verl
Nordrhein-Westfalen -
Aufstellung, Vermietung und Verpachtung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten jeder Art sowie der Handel mit diesen und der Betrieb von Spielstätten nebst gastronomischen Betrieben
56470 Bad Marienberg
Rheinland-Pfalz
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