Goldenburg Bauunternehmen GmbH
Baunebengewerbe Bauunternehmen Handwerksbetriebe
Durchführung von Bauleistungen im Bereich des Hoch- und Tiefbaus, insbesondere von Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Zimmermannsarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Malerarbeiten
Goldenburg Bauunternehmen GmbH
Staustr. 7
26122 Oldenburg
Telefon:
+49 441 30429277
www.goldenburg-bau.de
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Niedersachsen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Marijke Oldenburg
Veröffentlicht: 27.09.2024
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Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 25.09.2024
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Insolvenzverwalter
Michael Waculik
Rechtsanwalt
Bürgerfelder Str. 1
26127 Oldenburg
Email: [email protected]
Web: waculik.de
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