Hammerbrook Gym GmbH
Sport & Freizeit
Betrieb einer Kampf- und Sportschule, Handel und Vermietung von Sportgeräten aller Art, Handel mit Sporttextilien und -ernährung, Onlinehandel.
Hammerbrook Gym GmbH
Gotenstr. 4
20097 Hamburg
Telefon:
+49 40 23856057
www.hammerbrook-gym.de
Amtsgericht Hamburg
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Hamburg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 27.11.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 27.11.2024
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161967 eingetragenen Hammerbrook Gym GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Gotenstraße 4, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ole Sören Timm und Herrn Kai Schmidt
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist Betrieb einer Kampf- und Sportschule, Handel und Vermietung von Sportgeräten aller Art, Handel mit Sporttextilien und -ernährung, Onlinehandel
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.11.2024, um 16:21 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 22, 22763 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.02.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67b IN 194/24
Amtsgericht Hamburg, 21.11.2024
Insolvenzverwalter
Joachim Büttner
Rechtsanwalt
Friesenweg 22
22763 Hamburg
Email: [email protected]
Web: brrs-rechtsanwaelte.de
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1. die Durchführung von Personenschifffahrt, insbesondere auf dem Okerstausee, 2. alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, wie der Verleih von Wassersportgeräten, insbesondere der Verleih von Tretbooten sowie der Betrieb eines Verkaufskioskes. 3. Gegenstand des Unternehmens ist ferner: Vermietung und Verkauf von Baumaschinen, Werkzeugen und alle damit verbundenen Dienstleistungen sowie Dienstleistungen im Bereich Bau-, Forst- und Gartenarbeiten. Geschäfte nach diesem Abs. 3., die insoweit einer staatlichen Genehmigung bedürfen, sind ausgeschlossen. 4. Die Vertretung und Übernahme der Geschäftsführung von anderen Gesellschaften, an denen sich die Gesellschaft auch beteiligen kann, insbesondere gleicher oder ähnlicher Branchen. 5. Durchführung aller Geschäfte und Maßnahmen, die zur Erreichung des vorstehenden Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich sind,
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Niedersachsen -
Gegenstand ist die Projektierung und der Bau einer Golf- und Freizeitanlage im Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort sowie die Durchführung der damit verbundenen Hoch- und Tiefbauarbeiten auf eigenen und fremden Grundstücken und das Betreiben, die Unterhaltung und Vermarktung solcher Anlagen.
52428 Jülich
Nordrhein-Westfalen -
Vertrieb, Verkauf, Leasing, Vermietung und Aufstellung sowie die Wartung von Waren- und Getränkeautomaten, Geldspielautomaten und Unterhaltungsgeräten, Internet-Terminal sowie Wettautomaten und Groß- und Einzelhandel sämtliche mit dem Gegenstand verbundene Geschäfte. Einzel- und Großhandel von Handelswaren insbesondere Elektronik- und Elektroartikel, Getränkegroß- und Einzelhandel, Export und Import von Goldschmuck, Bekleidung aller Art. Der Handel mit Baustoffen aller Art insbesondere Gerüste, Bau- und Montageleistung.
56218 Mülheim-Kärlich
Rheinland-Pfalz -
Betrieben werden 3 Skilifte im Sauerland. Angeschlossen ist auch eine Skihütte mit Gastronomie.
57392 Schmallenberg
Nordrhein-Westfalen -
Errichtung und Betrieb von Diskotheken, Cafés, Bars und Gaststätten und anderen gastronomischen Einrichtungen, einschließlich Event- und Veranstaltungsbetrieben.
80333 München
Bayern -
Gewerblicher Betrieb einer Golfanlage.
40882 Ratingen
Nordrhein-Westfalen -
Der Betrieb von Spielhallen und das Aufstellen von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeiten.
33428 Harsewinkel
Nordrhein-Westfalen -
Betrieb von Sport- und Wellnesscentern
83670 Bad Heilbrunn
Bayern -
der gewerbsmäßige Abschluss oder das Vermitteln von Wetten, insbesondere Sportwetten, sowie die Erbietung oder die Angebote zum Abschluss oder zur Vermittlung von Wetten entgegen zu nehmen
33415 Verl
Nordrhein-Westfalen -
Aufstellung, Vermietung und Verpachtung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten jeder Art sowie der Handel mit diesen und der Betrieb von Spielstätten nebst gastronomischen Betrieben
56470 Bad Marienberg
Rheinland-Pfalz
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