HAS Betriebs GmbH

Hotel & Gastronomie, Lebensmittelherstellung

Der Betrieb von Gastronomien, Bau und Einrichtung gastronomischer Betriebe, Catering, Handel mit Gastronomiemöbeln und Küchen, Durchführung von Veranstaltungen aller Art.

HAS Betriebs GmbH
Marschenhausweg 3
27580 Bremerhaven
www.ha-see.de

Amtsgericht Bremerhaven

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Bremen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Björn Schwamborn

Veröffentlicht: 13.10.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 13.10.2024

10 IN 105/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HAS Betriebs GmbH, Marschenhausweg 3, 27580 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 34419), vertr. d.: Björn Schwamborn, Am Medembogen 52a, 21762 Otterndorf, (Geschäftsführer), ist am 11.10.2024 um 10:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Habil. Gerrit Hölzle, c/o Görg Rechtsanwälte/Insolvenzverwalter GbR, Obernstraße 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3226490, Fax: 0421/32264929, E-Mail: [email protected] bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bremerhaven, 11.10.2024

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