Home United GmbH

Immobilien

- der Ankauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Entwicklung und deren Vermietung sowie alle damit mittelbar und unmittelbar im Zusammenhang stehenden Geschäfte, - die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und Verwendung dazu von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten

Home United GmbH
Nobistor 16
22767 Hamburg
Telefon: +49 40 419297-010
www.homeunited.de

Amtsgericht Hamburg

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hamburg

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Tomislav Karajica

Veröffentlicht: 27.09.2024

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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 298/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 148958 eingetragenen Home United GmbH, Nobistor 16, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tomislav Karajica.

Geschäftszweig: der Ankauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Entwicklung und deren Vermietung sowie alle damit mittelbar und unmittelbar im Zusammenhang stehenden Geschäfte


ist am 25.09.2024, um 10:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, Rathausstraße 2, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67c IN 298/24
Amtsgericht Hamburg, 25.09.2024

Insolvenzverwalter

Peter Volkmann
Rechtsanwalt

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