Ideen & Häuser Bauträger GmbH
Baunebengewerbe Bauunternehmen Handwerksbetriebe
Bauträgertätigkeit, die Errichtung und Sanierung von Bauwerken aller Art, die Verwaltung von Wohn- und Geschäftshäusern, der Handel mit Bauelementen und Baustoffen, der Ankauf und Verkauf von Grundstücken.
Ideen & Häuser Bauträger GmbH
Promenadenstr. 122
02827 Görlitz
Telefon:
+49 35818 757570
www.bauplanung-bautraeger-zimmermann.de
Amtsgericht Dresden
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Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Sachsen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 01.11.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 01.11.2024
Aktenzeichen: 531/542 IN 1403/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ideen & Häuser Bauträger GmbH, Promenadenstraße 122, 02827 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 19597
vertreten durch den Geschäftsführer Knut Zimmermann wurde am 29.10.2024 um 18:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Stapper, Blasewitzer Straße 41, 01307 Dresden, Email geschäftlich: [email protected] Telefon geschäftlich: 0351 4504 143 Telefax: 0351 4504 144
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 11.12.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 22.01.2025 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzverwalter
Florian Stapper
Rechtsanwalt
Blasewitzer Str. 41
01307 Dresden
Email: [email protected]
Web: stapper.in
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