Ihr Pflege- und Betreuungspartner Anja Böhme GmbH
Medizin & Pflege
Pflegedienstleistungen
Ihr Pflege- und Betreuungspartner Anja Böhme GmbH
Schenkenberger Str. 45 c
17291 Prenzlau
Telefon:
+49 3984 8348028
www.ihr-pflegepartner-um.de
Amtsgericht Neuruppin
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Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Brandenburg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Tino Böhme
Veröffentlicht: 03.10.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 03.10.2024
Über das Vermögen der
Ihr Pflege- und Betreuungspartner Anja Böhme GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12851 NP), Geschäftszweig: Pflegedienstleistungen, Schenkenberger Straße 45 c, 17291 Prenzlau, eingetragener Sitz: Prenzlau, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Böhme, vertreten durch den Geschäftsführer Tino Böhme
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Philipp Brück, Vorhaller Straße 21, 58089 Hagen - wird am 01.10.2024, um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Eigenverwaltung ist angeordnet. Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin. Es wird für das Hauptverfahren das mündliche Verfahren angeordnet. Der Schuldner ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270-285 InsO). Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll der Schuldner nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen. Auch Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll er nicht eingehen, wenn der Sachwalter widerspricht (§ 275 Abs. 1 InsO). Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 20.11.2024 bei dem Sachwalter unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden. Die Anmeldung kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a ZPO für die Übermittlung anbieten (§§ 270 Abs. 1 i.V.m. 174 Abs. 1 Satz 1 InsO).
Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen (§§ 270 Abs. 1 i.V.m. 174 Abs. 4 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Schuldners über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
ist am Freitag, 20. Dezember 2024, 10:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Berichts- und Prüftermin).
Der Termin dient zugleich zur möglichen Beschlussfassung der Gläubiger über:
Wahl eines anderen Sachwalters/Insolvenzverwalters (§§ 274, 57 InsO),
Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§§ 281 Abs. 3, 66 Abs. 3 InsO),
Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§§ 270 Abs. 1, 68 InsO),
Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 278, 100, 101 InsO),
Beauftragung des Schuldners oder des Sachwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 284 InsO),
besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§§ 270 Abs. 1, 159 InsO),
abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO),
Beantragung der Aufhebung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO),
Beantragung der Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit zu Rechtsgeschäften des Schuldners im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 277 InsO),
eine Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens (§§ 270, 157 InsO).
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im Termin vorzulegen. Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung beginnt die Löschungsfrist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.
Als Behördenvertreterin, Behördenvertreter, Betreuerin, Betreuer, Polizeibeamtin, Polizeibeamter, Rechtsanwältin, Rechtsanwalt, Notarin oder Notar halten Sie bitte Ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Auf die Internetseite des Amtsgerichtes Neuruppin unter www.ag-neuruppin.brandenburg.de und die dort veröffentlichten Voraussetzungen zum Betreten des Gerichtsgebäudes wird hingewiesen.
Neuruppin, den 01.10.2024
15 IN 119/24
Insolvenzverwalter
Florian Linkert
Rechtsanwalt
Krausenstr. 41
10117 Berlin
Email: [email protected]
Web: bbl-law.de
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Baden-Württemberg -
Der Import und Handel mit Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung sowie hiermit jeweils ähnlicher bzw. damit verwandter Produkte.
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Nordrhein-Westfalen -
Betreiben von voll- und teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen zur Betreuung und Pflege von alten und kranken Menschen in der Altenhilfe sowie alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten. Zusätzlich können alle Tätigkeiten im Rahmen des SGB V und SGB XI von der Gesellschaft vollzogen werden. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte durchzuführen oder Maßnahmen vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.
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Baden-Württemberg -
Die Erbringung von Verwaltungsleistungen (Buchhaltung und Schreibdienst), technische und Hausmeister-Dienste, die Speisen- und Getränkeversorgung sowie die Gebäudeüberwachung und Rezeptionsdienste.
03172 Guben
Brandenburg -
Die Gesellschaft betreibt eines allgemeinen Krankenhauses in Geesthacht mit Schwerpunkt Adipositas-Behandlung und eine psychiatrische Tagesklinik in Schwarzenbek, ferner seit dem 01.01.1997 eine psychiatrische Abteilung in Geesthacht (50 Betten) und ab dem 01.01.2002 eine psychiatrische Tagesklinik in Mölln . Das Krankenhaus Geesthacht führt die Fachabteilungen Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Anästhesie/Schmerztherapie, Psychiatrie sowie Belegabteilung HNO, ferner Eröffnung in 2004 der Stroke Unit (Spezialeinheit zur Behandlung von Schlaganfallpatienten) sowie 12 tagesklinische Plätze in der Psychosomatik.
21502 Geesthacht
Schleswig-Holstein -
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege. Der Zweck wird verwirklicht durch die Förderung, den Betrieb und die Unterhaltung von Kliniken, Tageskliniken, Altenpflegeeinrichtungen und Wohnanlagen sowie weiteren Einrichtungen der Versorgung von Patienten und Bewohnern, insbesondere durch den Betrieb der Klinik und Tagesklinik für Geriatrie und des Seniorenzentrums in Geesthacht und an anderen Orten sowie von Ausbildungsstätten, Nebenbetrieben und sonstigen Einrichtungen zur stationären und ambulanten Versorgung von Patienten unabhängig von Rasse, Nationalität, Religionszugehörigkeit und Wohnsitz. Das Unternehmen hat das Recht, Beteiligungen zu erwerben, zu halten und zu veräußern. Die Gesellschaft wird in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche tätig. Aufgabe der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften.
12205 Berlin
Berlin -
Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit den ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und den nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer Versorgungsformen, wie die integrierte Versorgung. Der Unternehmensgegenstand umfasst auch das Tätigwerden im Sinne des § 140b SGB V.
21502 Geesthacht
Schleswig-Holstein -
Hausnotrufsystemen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die es älteren, behinderten, kranken oder pflege- bzw. unterstützungsbedürftigen Menschen ermöglicht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen,
30171 Hannover
Niedersachsen -
Die Erbringung von Bau- und Renovierungsleistungen aller Art, insbesondere im medizinischen Bereich.
28205 Bremen
Bremen
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Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.