IMAG GmbH & Co. KG
Sport & Freizeit
Die Vermarktung und der Vertrieb von behördlich genehmigten Sportwetten, der Betrieb der dazugehörigen Wettlokale (Geschäftsbesorgung) sowie der für den Geschäftsbetrieb erforderlichen Einrichtungen. Ferner das Aufstellen und Betrieb von Geldspielgeräten, die Ausübung des Gastgewerbes und verwandte Dienstleistungen, die dem Unternehmensgegenstand dienlich sind.
IMAG GmbH & Co. KG
Badenstedter Straße 49
30451 Hannover
Telefon:
+49 511 64692458
Amtsgericht Hannover
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Niedersachsen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Roswitha Kracke-Sommer
Veröffentlicht: 24.08.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 24.08.2024
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 904 IN 565/24 -7- verbunden. Das Verfahren 904 IN 388/24 - 7 - führt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 oder dem Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover, Postanschrift: Postfach 37 29, 30037 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1256291412559-000183631 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 05.11.2024
Insolvenzverwalter
Ralf Götz
Rechtsanwalt
Hinüberstr. 4
30175 Hannover
Email: [email protected]
Web: bo-oelb.de
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Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Fitnessstudios.
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Betrieb von Fitnessstudios.
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Betrieb von Spielhallen und allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften.
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Der Erwerb, die Unterhaltung und der Betrieb von Automaten, Automatenspielhallen und damit zusammenhängender Gaststätteneinrichtungen.
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Geschäftsgegenstand ist Entwicklung und Vertrieb von Sportbekleidung und Zubehör.
30167 Hannover
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der Betrieb von Fitnessstudios.
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Gegenstand des Unternehemns ist der Bau von Reitplätzen.
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Niedersachsen
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