iVisions GmbH

Büro- & EDV-Dienstleistungen

Der Grosshandel, Distribution und Vertrieb von elektronischen Gütern aller Art und dessen Zubehör, insbesondere der Telekommunikations- und Informationstechnologie sowie die dazugehörigen Marketingaktivitäten, der Vertrieb von elektronischen Gütern aller Art einschließlich Zubehör im Wege des Einzelhandels und Onlinehandels sowie die dazugehörigen Marketingaktivitäten, die Softwareentwicklung, die Hardwareentwicklung, Beteiligung an Unternehmen aller Art, Messe- und Veranstaltungsdienstleistungen sowie die Entwicklung von mobilen Applikationen und Onlineplattformen.

iVisions GmbH
Industriestraße 180
50999 Köln
Telefon: +49 221 98656714-0
www.ivisions-gmbh.com

Amtsgericht Köln

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Maneli Rezvani

Veröffentlicht: 29.06.2024

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Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 112/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 84757 eingetragenen iVisions GmbH, Industriestraße 180, 50999 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Maneli Rezvani, Gürzenichstraße 21 a-c, 50667 Köln und Herrn Maryam Nasseri, Industriestr. 180, 50999 Köln

Geschäftszweig: der Grosshandel, Distribution und Vertrieb von elektronischen Gütern aller Art und dessen Zubehör, insbesondere der Telekommunikations- und Informationstechnologie


ist am 24.06.2024, um 12:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70d IN 112/24
Amtsgericht Köln, 24.06.2024

Insolvenzverwalter

Jörg Gollnick
Rechtsanwalt

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Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.