Johann Lung GmbH

Stahl & Metall

Metallbau, Stahl- und Anlagenbau sowie Blechbearbeitung

Johann Lung GmbH
Hausener Str. 54
56736 Kottenheim
Telefon: +49 2651 95690
www.lung-metallbau.eu

Amtsgericht Mayen

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Rheinland-Pfalz

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 18.10.2024

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Amtliche Veröffentlichung vom: 18.10.2024

Geschäfts-Nr.: 7 IN 136/24.
Über das Vermögen Johann Lung GmbH, geboren am 21.11.1991, Hausener Str. 54, 56736 Kottenheim (AG Koblenz, HRB 10858),
vertreten durch: Sarah Christina Brötz, Nachtigallenweg 25, 56729 Ettringen (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Dr. Jakob Eich, Bubenheimer Bann 8, 56070 Koblenz, wird am 01.01.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail: [email protected].
Insolvenzforderungen sind bis zum 06.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO.)

Berichtstermin am Donnerstag, 20.02.2025, 15:00 Uhr, Saal 220, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen zur Entscheidung über die Beibehaltung oder Neuwahl des Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten,
welche da sind:

* die Person des Verwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
* eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an Dritte, hier insbesondere die Veräußerung des Geschäftsbetriebes als Ganzes an die Antriebstechnik Saftig GmbH in Plaidt (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen (§ 162 InsO)
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO); insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO)
* Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt eine Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden.

Prüfungstermin am Donnerstag, 20.02.2025, 15:00 Uhr, Saal 220, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Amtsgericht Mayen, 03.01.2025.

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