Kalten GmbH
Hotel & Gastronomie, Lebensmittelherstellung
Betreiben von Bistro Cafés mit oder ohne Alkoholausschank und von Gaststätten mit und ohne Speisen sowie Schankwirtschaft in der Betriebseigentümlichkeit mit Ausschank von Getränken aller Art (Raucherlokal). Vermittlung von Sportwetten an einen konzessionierten Buchmacher, Aufstellen und Verkauf von Geldspielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten sowie Aufstellen und Verkauf von Unterhaltungsautomaten;.
Kalten GmbH
Kieler Str. 30
24568 Kaltenkirchen
Amtsgericht Norderstedt
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Schleswig-Holstein
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 17.10.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 17.10.2024
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Kalten GmbH, Kieler Straße 30, 24568 Kaltenkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Taner Erdagi
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 21503 KI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Erkan Özkan, Johannes-Brahms-Platz 9, 20355 Hamburg, Gz.: 310/24EÖ01 sar
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 02.10.2024 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Martin Maletzky, Rathausplatz 11, 24558 Henstedt-Ulzburg, Telefon: 04193 75334-0, Telefax: 04193 75334-10.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Norderstedt
Rathausallee 80
22846 Norderstedt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Norderstedt - Insolvenzgericht - 02.10.2024
Insolvenzverwalter
Martin Maletzky
Rechtsanwalt
Rathausplatz 11
24558 Henstedt-Ulzburg
Email: [email protected]
Web: take-maracke.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Das Betreiben von Gaststätten, Imbiss und Catering.
04668 Grimma
Sachsen -
Gegenstand ist die Führung sowie Vermietung und Verpachtung von gastronomischen Betrieben sowie die Errichtung, Vermietung und Verpachtung von Wohn- und Geschäftshäusern.
52066 Aachen
Nordrhein-Westfalen -
Der Betrieb und die Verwaltung von gastronomischen Betrieben, insbesondere von Schank- und Speisewirtschaften sowie Barbetrieben, Durchführung von Eventveranstaltungen, der Kauf und Verkauf von gastronomischen Artikeln und das Erstellen und Vermarkten von gastronomischen Konzepten.
80331 München
Bayern -
Der Betrieb eines oder mehrerer Speiserestaurants.
32105 Bad Salzuflen
Nordrhein-Westfalen -
Betrieb eines Hotels mit Gastronomiebetrieb, Betrieb einer Kunstgalerie mit wechselnden Ausstellungen, Laden- und Internetverkauf von Dekoartikeln, Kleidung und Lebensmittel
83253 Rimsting
Bayern -
Das Betreiben und die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Herstellung und der Handel von Produkten zum Verzehr.
04103 Leipzig
Sachsen -
Der Betrieb, Anmietung, Vermietung, Kauf, Verkauf von gastronomischen Betrieben und anderen verwandten Betrieben sowie jede kaufmännische Betätigung die mittelbar oder unmittelbar dem Geschäftszweck dient.
10435 Berlin
Berlin -
Der Betrieb, die Errichtung, Planung und Verpachtung von gastronomischen Betrieben aller Art, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Durchführung von Veranstaltungen im Bereich der Gastronomie.
97616 Bad Neustadt
Bayern -
Betrieb von Gaststätten sowie Durchführung von Veranstaltungsservice, Fullcatering, Partyservice, Leih- und Hostessenservice.
04277 Leipzig
Sachsen -
Betrieb des Panorama Hotel am Oberuckersee.
17291 Oberuckersee
Brandenburg
Zeige 1 - 10 von 895 Ergebnissen
Seite 1 von 52
Wirtschaftsgüter im Bereich Hotel & Gastronomie, Lebensmittelherstellung
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Hotel & Gastronomie, Lebensmittelherstellung.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.