Killermann & Eberl Gastronomie GmbH
Hotel & Gastronomie, Lebensmittelherstellung
Betrieb von Gastronomieobjekten aller Art, Groß- und Einzelhandel mit Getränken, Tabakwaren und sonstigen Waren aller Art, die in gastronomischen Betrieben zum Ausschank oder Verkauf gelangen, An- und Verpachtung von Gastronomie- und Hotellerieobjekten
Killermann & Eberl Gastronomie GmbH
Aschauer Str. 12
83233 Bernau
Telefon:
+49 8051 6402475
www.gasthausbernau.de
Amtsgericht Rosenheim
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Bayern
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 25.12.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 25.12.2024
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Killermann & Eberl Gastronomie GmbH, Aschauer Str. 12, 83233 Bernau, vertreten durch den Geschäftsführer Eberl Matthias
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 30801
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 23.12.2024 um 12:05 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Kathrin Lutz, Sonnenstraße 3, 83022 Rosenheim, Telefon: +49(8031)36770, Telefax: +49(8031)367736, Email: [email protected].
Es wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 23.12.2024
Insolvenzverwalter
Kathrin Lutz
Rechtsanwältin
Sonnenstraße 3
83022 Rosenheim
Email: [email protected]
Web: inso-ro.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Groß- und Einzelhandel mit Fleisch- und Wurstwaren.
40668 Meerbusch
Nordrhein-Westfalen -
Errichtung und Betrieb eines Bio/Gesundheitshotels mit Räumen für die Beherbergung, Restaurant, Empfang, Wellness-, Aufenthalts- und Veranstaltungsräumen sowie Parkplätzen. Der Betrieb dient dem gewerblichen Beherbergungs-, Verpflegungs-(Vollpension), Erholungs- und Gesundheitsangebot, einschließlich Reinigung (Zimmer und Wäsche) für Gäste gegen Bezahlung. Hierzu gehört auch der Erwerb von unbebauten Grundstücken, die Bebauung von Grundstücken durch Inanspruchnahme von Dritten sowie die Verwaltung und Verwertung von Grundstücken oder Grundstücksteilen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
23936 Bernstorf
Mecklenburg-Vorpommern -
Geschäftsgegenstand ist der Gastronomiebetrieb sowie Durchführung von Veranstaltungen.
30655 Hannover
Niedersachsen -
Restaurant
31787 Hameln
Niedersachsen -
Der Betrieb von Bierbrauereien, die Herstellung und der Vertrieb von alkoholischen und alkoholfreien Getränken sowie von sonstigen Nahrungsmitteln aller Art, die Führung und Verpachtung eigener und fremder Gaststättenbetriebe und hiermit in Zusammenhang stehende Design-, Beratungs- und Schulungsleistungen und Produktentwicklungen.
24116 Kiel
Schleswig-Holstein -
Der Betrieb und die Unterhaltung von Restaurants und sonstigen Gastronomiebetrieben sowie das Angebot sämtlicher hiermit verbundener Tätigkeiten und Dienstleistungen. Daneben ist Gegenstand des Unternehmens die Ausstellung und die Vermittlung von Kunstgegenständen.
61440 Oberursel
Hessen -
Der Betrieb einer Eisdiele sowie Groß- und Einzelhandel mit Waren verschiedener Art.
50827 Köln
Nordrhein-Westfalen -
Herstellung und Vertrieb von Speisen, insbesondere Burgern, Pasta und Pizza sowie der Lieferservice auch für andere Hersteller.
10319 Berlin
Berlin -
Das Betreiben von gastronomischen Betrieben aller Art.
44379 Dortmund
Nordrhein-Westfalen -
Der Vertrieb von Speisen und Getränken durch Verkaufautomaten sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.
07743 Jena
Thüringen
Zeige 1 - 10 von 999 Ergebnissen
Seite 1 von 63
Wirtschaftsgüter im Bereich Hotel & Gastronomie, Lebensmittelherstellung
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Hotel & Gastronomie, Lebensmittelherstellung.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.