KKL Vermögensverwaltung GmbH
Finanzdienstleistungen & Beteiligungsgesellschaften
Verwaltung von Vermögenswerten aller Art.
KKL Vermögensverwaltung GmbH
Felix-Wankel-Str. 18
85221 Dachau
Telefon:
+49 8131 511-0
Amtsgericht München
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Bayern
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Dr. Grisebach-Klingenberg Beate Dorothee und Dr. Klingenberg Irene Britta
Veröffentlicht: 02.10.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 02.10.2024
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
KKL Vermögensverwaltung GmbH, Felix-Wankel-Straße 18, 85221 Dachau, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Dr. Grisebach-Klingenberg Beate Dorothee und Dr. Klingenberg Irene Britta
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 207575
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 27.09.2024 um 13:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. jur. Matthias Hofmann, Unterer Anger 3, 80331 München, Telefon: +49(89)5480330, Telefax: +49(89)548033111, Email: [email protected].
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.09.2024
Insolvenzverwalter
Matthias Hofmann
Rechtsanwalt
Unterer Anger 3
80331 München
Email: [email protected]
Web: pohlmannhofmann.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen und Anteilen an anderen Unternehmen, insbesondere Kapital- und Personengesellschaften, sowie die Arbeitnehmerüberlassung
47166 Duisburg
Nordrhein-Westfalen -
Verwaltung von Beteiligungen und Durchführung des konzernzugehörenden Finanzmanagements sowie Erbringung von Service- und Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen.
42697 Solingen
Nordrhein-Westfalen -
Verwaltung und Vermittlung von Versicherungen aller Art.
49377 Vechta
Niedersachsen -
Immobilienbeteiligungen und Finanzdiensleistungen
31785 Hameln
Niedersachsen -
"Residenz am Harrl I. Bock GmbH & Co.
31707 Bad Eilsen
Niedersachsen -
Die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem KWG oder dem Kapitalanlagengesetz genehmigungspflichtig sind. Die Gesellschaft ist befugt, alle Tätigkeiten auszuüben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
20354 Hamburg
Hamburg -
Beratung von Dritten im Rahmen von Unternehmenstransaktionen, Finanzierungen, Kapitalmarktmaßnahmen sowie Dienstleistungen im Bereich der Wirtschafts- und Finanzberatung. Ausgenommen sind Bankgeschäfte i.S.v. § 1 KWG.
80339 München
Bayern -
Erstellung und Umsetzung von betriebswirtschaftlichen und personalwirtschaftlichen Konzepten zur Optimierung von Verfahrensabläufen in Unternehmen und deren Organisationen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen, betriebswirtschaftliche Beratung im Zuge von Umstrukturierungen und Reorganisationen sowie Beteiligung und Investieren an und in andere Unternehmen.
80802 München
Bayern -
Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundbesitz (einschließlich Gewerbeimmobilien, Wohnungs- und Teileigentum sowie Erbbaurechten), die Akquisition von Investorenkapital zur Finanzierung und Unterstützung von Immobilienprojekten mit dem in Ziffer 1 genannten Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die unter § 1 KWG fallen.
40789 Monheim
Nordrhein-Westfalen -
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundbesitz.
56575 Weißenthurm
Rheinland-Pfalz
Zeige 1 - 10 von 493 Ergebnissen
Seite 1 von 30
Wirtschaftsgüter im Bereich Finanzdienstleistungen & Beteiligungsgesellschaften
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Finanzdienstleistungen & Beteiligungsgesellschaften.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.