KOMM.AKADEMIE GmbH
Forschung & Bildung
Bildungsmaßnahmen jeder Art, insbesondere auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung sowie der Betrieb von Ersatz- und Ergänzungsschulen sowie Vermittlungsmaßnahmen und Arbeitsvermittlung.
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Kieler Str. 17
42697 Solingen
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+49 541 582990-200
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Amtsgericht Wuppertal
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Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Albrecht Schulze
Veröffentlicht: 09.10.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 09.10.2024
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 34303 eingetragenen KOMM.AKADEMIE GmbH, Kieler Str. 17, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Albrecht Schulze
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.10.2024, um 16:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt, Rheinort 1, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 13.12.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen d. Insolvenzverw. (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 25.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
505 IN 134/24
Wuppertal, 04.10.2024
Insolvenzverwalter
Axel Kleinschmidt
Rechtsanwalt
Rheinort 1
40213 Düsseldorf
Email: [email protected]
Web: gamapa.de
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Sozial und bildungsbenachteiligten arbeitslosen Mädchen und Frauen, insbesondere Mädchen und Frauen, bei denen besondere soziale Schwierigkeiten wie zum Beispiel fehlender Schul-/Berufsabschluss, Langzeitarbeitslosigkeit oder Wohnungslosigkeit der Teilnahme am Arbeitsprozess entgegenstehen werden durch Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Begleitung die Grundlagen zur Selbsthilfe zu geben unter Berücksichtigung der besonderen Lebenssituation bei benachteiligten Mädchen und Frauen. Die Tätigkeit der Gesellschaft umfasst insbesondere die soziale Betreuung dieser Mädchen und Frauen sowie das Anbieten und die Durchführung von beruflichen Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
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die Förderung der Erziehung und Entwicklung von Kindern im Alter von eineinhalb bis sechs Jahren. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht durch den Betrieb einer Kindertagesstätte. Gefördert wird die individuelle Entwicklung der Kinder durch Unterstützung ihrer Stärken und Fähigkeiten in Anlehnung an das Berliner Bildungsprogramm.
12357 Berlin
Berlin -
Der Betrieb eines EdTech-Unternehmens für Bildungs- und Schulungsdienstleistungen in Deutschland, insbesondere die EntWicklung und der Vertrieb von Bildungsplattformen, E-Learning-Programmen und -Kursen sowie andere innovative Technologielösungen im Bildungsbereich. Weiterhin die Beratung zu Fragen der digitalen Bildung und die Durchführung von Schulungskursen und Workshops. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind zugelassen, dürfen jedoch erst nach Vorliegen der Erlaubnis aufgenommen werden.
12103 Berlin
Berlin -
Betrieb einer Fahrschule;
85737 Ismaning
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Die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für politisch oder rassistisch Verfolgte, Flüchtlinge, Behinderte. Die Gesellschaft verwirklicht die vorgenannten Ziele insbesondere durch: das Angebot an Familien, Beratung, Begleitung und Unterstützung in der Bewältigung von Alltagsproblemen und Krisensituationen zu erhalten, durch beraterische, pädagogische und psychotherapeutische Angebote, die erzieherischen Kompetenzen zu stärken und Kinder und Jugendliche in ihrer psychosozialen Entwicklung zu fördern, das Betreiben von Evaluationen und die Forschung der Qualitätssteigerung bestehender Jugendhilfeangebote in enger Absprache mit den Kooperationspartnern, insbesondere den jeweiligen Jugendämtern der Berliner Bezirksämter, die Erichtung und den Betrieb von Kindertagesstätten und sonstigen Einrichtungen zur Kindertagespflege.Angebote für schulische Hilfe, etwa im Rahmen der Sozialarbeit an Schulen; die Tätigkeit der Gesellschaft als Trägerin der Eingliederungshilfe im Rahme beraterischer, pädagogischer und psychotherapeutischer Angebote behinderter Menschen und von Behinderung bedrohte Menschen zu unterstützen, um Behinderungen zu vermeiden bzw. deren Folgen abzumildern, die Förderung von Menschen, die bspw. der Volksgruppe der Sinti und Roma angehören, etwa durch Vermittlung von Bildungsmöglichkeiten für den betroffenen Personenkreis.
12055 Berlin
Berlin
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