KREMLIN AG
Finanzdienstleistungen & Beteiligungsgesellschaften
Die Eingehung von Kapitalbeteiligungen, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen jeder Rechtsform im Namen und für Rechnung der Gesellschaft sowie der Erwerb, die Errichtung, die Verwaltung und Veräußerung von Immobilien, insbesondere Gewerbeimmobilien. Es können auch Wertpapiere an- und verkauft werden, insbesondere auch Wertpapierfonds und Zertifikate. Des Weiteren können Edelmetalle und Technologiemetalle und andere Rohstoffe vor allem physisch erworben werden. Ausgeschlossen sind Geschäfte und Tätigkeiten nach dem § 1 des Kreditwesengesetzes ( § 1 KWG) sowie Geschäfte und Tätigkeiten, die der Erlaubnis gemäß dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft andere Unternehmungen gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen, Niederlassungen errichten und alle sonstigen Maßnahmen ergreifen sowie Rechtsgeschäfte vornehmen, die zur Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes notwendig oder dienlich sind. Weiterhin sind auch Dienstleistungen sowie weitere Geschäfte aller Art erlaubt.
KREMLIN AG
Friedrich-Ebert-Str. 20
89522 Heidenheim
Telefon:
+49 40 23805685
www.kremlin-aktie.de
Amtsgericht Hamburg
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Baden-Württemberg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 09.11.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 09.11.2024
Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 84233 eingetragenen KREMLIN AG, Friedrich-Ebert-Straße 20, 89522 Heidenheim, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Wolfgang Wilhelm Reich,
Geschäftszweig: Eingehung von Kapitalbeteiligungen, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen jeder Rechtsform im Namen und für Rechnung der Gesellschaft
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.11.2024, um 12:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 02.01.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 217/24
Amtsgericht Hamburg, 05.11.2024
Insolvenzverwalter
Stefan Denkhaus
Rechtsanwalt
Jungfernstieg 30
20354 Hamburg
Email: [email protected]
Web: brl.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Die Beratung und nachhaltige Strategieentwicklung effektiver, insbesondere immobilienwirtschaftlicher, Geschäftsmodelle und Vermögenskonzepte für Unternehmen und Privatpersonen.
56743 Mendig
Rheinland-Pfalz -
Die Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften jeder Art und jeder Rechtsform im In- und Ausland, insbesondere der Eintritt in eine Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin und Übernahme des Haftungsrisikos, die Ausübung der Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaften, die Erstellung von Markt- und Standortanalysen und sonstigen Tätigkeiten, die dem Unternehmenszweck förderlich sind
90459 Nürnberg
Bayern -
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin der "doorout.com GmbH & Co. KG" sowie der "Xtend Adventure GmbH & Co. KG".
36043 Fulda
Hessen -
Vermittlung von Versicherungen aller Art sowie Finanzierungen.
20097 Hamburg
Hamburg -
Mit Finanzinstrumenten für eigene Rechnung zu handeln sowie die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für Rechnung konzernangehöriger Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 KWG. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen und unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, diesen zu fördern; dies gilt mit Ausnahme von Bankgeschäften im Sinne des KWG.
60320 Frankfurt
Hessen -
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Gesellschaften.
99084 Erfurt
Thüringen -
Erbringung von Finanzdienstleistungen |
24113 Molfsee
Schleswig-Holstein -
Die eigene Vermögensverwaltung, der An- und Verkauf von Immobilien sowie deren Vermietung/Verpachtung und Untervermietung, ferner die Projektierung von Bauvorhaben und deren Durchführung sowie das Betreiben von gastronomischen Einrichtungen. Der Handel mit mobilen und immobilen Gütern, sofern hierfür keine besondere Genehmigung erforderlich ist. Der Handel mit Baustoffen. Der Im- und Export von Kraftfahrzeugen, Solar-/Photovoltaikanlagen sowie sämtlicher Güter, sofern hierfür keine besondere Genehmigung erforderlich ist. Die Planungs- und Beratungsdienstleistungen auf dem Gebiet erneuerbarer Energien sowie die Durchführung von Projekten auf eigene Rechnung oder Rechnung Dritter und die Vermittlung von Baudienstleistungen.
24536 Neumünster
Schleswig-Holstein -
Verwaltung eigenen Vermögens im Immobiliensektor.
10711 Berlin
Berlin -
Beteiligung an anderen Kapitalgesellschaften im In- und Ausland, Führung von Tochtergesellschaften, Bewirtschaftung von Immaterialgüterrechten, Unternehmensberatung, Beteiligungen aller Art, Projektfinanzierungen, Controlling, Marketing und Management
82541 Münsing
Bayern
Zeige 1 - 10 von 452 Ergebnissen
Seite 1 von 26
Wirtschaftsgüter im Bereich Finanzdienstleistungen & Beteiligungsgesellschaften
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Finanzdienstleistungen & Beteiligungsgesellschaften.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.