Lüdemann oHG

Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel Hotel & Gastronomie, Lebensmittelherstellung

Der Betrieb einer Lottoannahmestelle. - Der Einzelhandel mit Zeitungen und Zeitschriften, Schreibwaren und Bürobedarf. - Die Erbringung von Post- und Telekommunikationsleistungen. - Der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft. Der Betrieb eines Partyservices

Lüdemann oHG
Lindenstraße 14
21629
Telefon: +49 4168 234
www.zum-florian.de

Amtsgericht Tostedt

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Status: Sicherungsmaßnahmen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Hilde Lüdemann, Florian Lüdemann, Jan Lüdemann

Veröffentlicht: 20.09.2024

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22 IN 108/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lüdemann oHG, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf (AG Tostedt, HRA 203245), vertr. d.: 1. Hilde Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Florian Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf, (persönlich haftender Gesellschafter), 3. Jan Lüdemann, Lindenstraße 14, 21629 Neu Wulmstorf, (persönlich haftender Gesellschafter), ist am 17.09.2024 um 10:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Colonnaden 3, 20354 Hamburg, Tel.: 040/46899150, Fax: 040468991515, E-Mail: [email protected] bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Tostedt, 17.09.2024

Insolvenzverwalter

Per Heerma
Rechtsanwalt

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