MVZ für Ästhetik GmbH

Medizin & Pflege

Der Betrieb von ambulanten Einrichtungen im Gesundheitswesen, insbesondere der Betrieb einer oder mehrerer Privatpraxen und medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung von vertrags- und privatärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen und privatzahnärztlichen Leistungen. Für die Errichtung und den Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums sind die vertrags(zahn)arztrechtlichen Vorgaben zu beachten.

MVZ für Ästhetik GmbH
Neuer Wall 38
20354 Hamburg

Amtsgericht Hamburg

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hamburg

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Dr. Emre Kultas

Veröffentlicht: 29.09.2024

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 320/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 186839 eingetragenen MVZ für Ästhetik GmbH, Neuer Wall 38, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Emre Kultas

Geschäftszweig: Der Betrieb von ambulanten Einrichtungen im Gesundheitswesen, insbesondere der Betrieb einer oder mehrerer Privatpraxen und medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung von vertragsund privatärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen und privatzahnärztlichen Leistungen. Für die Errichtung und den Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums sind die vertrags(zahn)arztrechtlichen Vorgaben zu beachten.


ist am 27.09.2024, um 13:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy, Mittelweg 9, 20148 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).


67a IN 320/24
Amtsgericht Hamburg, 27.09.2024

Insolvenzverwalter

Kévin Tanguy
Rechtsanwalt

436 mehr aus der Branche

Medizin & Pflege

Zeige 1 - 5 von 436 Ergebnissen

Seite 1 von 88

1
Next

Wirtschaftsgüter im Bereich Medizin & Pflege

Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.

Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter

Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Medizin & Pflege.

Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung

Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.

Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen

Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.

Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.