MYKKE HOFMANN GmbH
Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel
MYKKE HOFMANN GmbH
Rumfordstraße 30
80469 München
Amtsgericht München
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Bayern
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Hofmann, Jelena
Veröffentlicht: 23.03.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 23.03.2024
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In dem Verfahren über den Antrag d.
MYKKE HOFMANN GmbH, Rumfordstraße 30, 80469 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Hofmann Jelena
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 184274
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung:Handel mit Mode, Textilien, Schuhen und Accessoires
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 06.05.2024 um 10.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Marco Liebler
Nymphenburger Straße 4, 80335 München
Telefon: +49(89)120260
Telefax: +49(89)12026127
Email: [email protected]
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 21.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 02.08.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 14.03.2024 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 07.05.2024
Insolvenzverwalter
Marco Liebler
Rechtsanwalt
Nymphenburger Str. 4
80335 München
Email: [email protected]
Web: gl-law.de
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Der Einkauf und Verkauf von Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs sowie die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen im Rahmen des Betriebes eines Dorfladens in der Gemeinde von Untermerzbach. Seit 13.11.2013 befindet sich auch eine Poststelle im MIO.
96190 Untermerzbach
Bayern -
Der Verkauf und das Verlegen von Fliesen.
33818 Leopoldshöhe
Nordrhein-Westfalen -
Digitale Plattform smarter Mobilitätslösungen. Verkauf von E-Bikes der eigenen Marke SMAFO 3. Vertrieb und Verkauf der eigenen Software/App Lösung SMAFO Connect.
33098 Paderborn
Nordrhein-Westfalen -
Betrieb von Einzelhandelsgeschäften, insbesondere im Bereich Partyzubehör.
67655 Kaiserslautern
Rheinland-Pfalz -
Der Handel mit Waren im Bereich Baumarkt, Winter- und Sommerartikel.
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Brandenburg -
Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Möbeln sowie das Erbringen der damit im Zusammenhang stehenden Service- und Beratungsleistungen.
88348 Bad Saulgau
Baden-Württemberg -
Einkauf und Verkauf von Textilien, Schuhen, Schmuck, Elektronikartikeln und dessen Zubehör, von Sportartikeln sowie von sonstigen Konsumgütern
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Sachsen -
Handel mit Outdoor-Artikeln und -Bekleidung, sowie Gartenbedarf wie zum Beispiel Werkzeuge, Dünger, Pflanzenschutz und Samen, und Baumarktartikeln (z.B. Klebeband), Küchen- und Haushaltsartikeln sowie Heimtextilien.
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1. Handelstätigkeit, Großhandel und Einzelhandel, Agrarhandelsunternehmen (Import - Export Weltweit), strategischen Handelsmarketings: Welthandel mit landwirtschaftlichen Rohstoffen, - Futter, Futtermittel, - Fertigfutter, Roh- und Hilfsstoffen für Futterindustrie, - Futterzusatzstoffe, Prämixe für Futter- und Lebensmittelindustrie, - Lebensmittelzusatzstoffe, - Nahrungsmittel, - Wein und Alkoholprodukten, - Bienen und Bienenprodukten (Honig, Wachs und andere Nebenprodukten), - Getreide, - Saatgut, - Agrartechnik, Geräten und Maschinen, - Futterproduktionsanlagen und Produktionslinien, - Futterwerke und Ausrüstung dafür, - Lebendige Tiere, - Fleisch, Fisch und Fleisch- Fischwaren, - Neben- und Restprodukten: Fleisch- und Fischverarbeitung Industrie, - Betriebsstoffen, - Ölsaatenverarbeitungs- und Raffinerieprodukten, - Obst und Gemüse (frisch, trocken, gefroren usw.), - Gasanlagen und alle mögliche Produkten dafür. Anlagen, Produkten Substanzen und Stoffe im Bereich der erneuerbaren Energie (Windkraft, Solarenergie usw.), - Gebäude, Ausrüstung, Geräte, und Mittel für Tierhaltung, - Veterinärprodukten und Tierarzneimittel, 2. Produktion und Verarbeitung: - Agrarprodukten, - Futterzusatzstoffen (Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Futtermittelzusatzstoffen, Vormischungsherstellung, Mischfutterherstellung und Einzelfuttermittelherstellung), - Premixern und Futtermittelherstellung, - Futterzusatzstoff- und Vormischungsherstellung, Mischfutterherstellung und Einzelfuttermittelherstellung, - Obst- und Gemüseverarbeitung, - Getreideverarbeitung, - Veterinärprodukten und Tierarzneimittel, - Produktion, Herstellung und den Vertrieb: von Lebensmittelzusatzstoffen, Vormischungen, Mischungen und Einzelkomponenten).
27472 Cuxhaven
Niedersachsen -
Die Durchführung von erlaubnisfreien Beratungsleistungen und Dienstleistungen für andere Unternehmen, das Erwerben und Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Verwaltung dieser und anderer Beteiligungen.
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