Premiere Place Renditewert I GmbH & Co. KG

Finanzdienstleistungen & Beteiligungsgesellschaften

Die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie Investition in strukturierte Wertpapiere, Notenportfolios und Beteiligungen mit zukunftsorientierten Geschäftsmodellen und Entwiclungschancen; Alternativ-Investments und Private-Equity. Die Anlage darf direkt oder indirekt erfolgen. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch direkt in Finanzinstrumente oder indirekt in Unternehmen zu investieren, die wiederum in eine dieser Anlageklassen investieren und anlegen.

Premiere Place Renditewert I GmbH & Co. KG
Burgstraße 20
03046 Cottbus

Amtsgericht Cottbus

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Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Brandenburg

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 19.09.2024

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Premiere Place Renditewert I GmbH & Co.KG, Registergericht Amtsgericht Cottbus HRA 3019, Burgstraße 20, 03046 Cottbus, wurde am 12.09.2024, um 15:32 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenz-verwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Neumann, Pariser Straße 42, 10707 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermitt-lungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderun-gen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Donnerstag, 28. November 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss; Anträge gemäß § 160 InsO: dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung zur freihändigen Verwertung von Grundvermögen erteilt sowie die Zustimmung, einen Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreites abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreites einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag zu schließen; sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenz-gericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 16. September 2024, Az.: 63 IN 72/24

Insolvenzverwalter

Holger Neumann
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