Primaro Service GmbH
Hausdienstleistungen
Der Hausmeisterservice, insbesondere Hausmeister- und Reinigungsdienste mit hausüblichen Mitteln, Hauswarts- und Gebäudedienste, Gebäudereinigung, Vegetationspflege, Straßen- und Winterdienst, Not- und Havariedienste, sowie die Modernisierung, Sanierung und Renovierung von Objekten und Wohnungen, insoweit diese nicht dem Meisterzwang unterliegen und nicht genehmigungspflichtig sind, und die Haus- und Mietverwaltung von Eigentumswohnungen/Wohnungen, Miethäusern und Gewerbe.
Primaro Service GmbH
Quarzstr. 4
51371 Leverkusen
Telefon:
+49 2171 7949426
www.primaro-service.de
Amtsgericht Köln
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Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Jan Niklas Sommershoff
Veröffentlicht: 16.10.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 16.10.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 103273 eingetragenen Primaro Service GmbH, Quarzstraße 4, 51371 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Niklas Sommershoff, 53773 Hennef
wird der Berichtigungsbeschluss vom 31.10.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Datum des dort in Bezug genommenen Eröffnungsbeschlusses der 10.10.2024 ist und nicht der 11.10.2024 und es daher heißt:
"Das Rubrum des Beschlusses über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 10.10.2024 wird gemäß § 4 InsO i. V. m. 319 Abs. 1 ZPO analog wegen offenbarer Unvollständigkeit des Rubrums dahingehend ergänzt, dass [...]."
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70h IN 19/24
Amtsgericht Köln, 25.11.2024
Insolvenzverwalter
Jochen Müller
Rechtsanwalt
Gerichtsstr. 8
51379 Leverkusen
Email: [email protected]
Web: mm-inso.de
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