Projekt VILIS Mülheimer Straße GmbH & Co.KG

Bauunternehmen Immobilien

Der Erwerb, die Entwicklung einschließlich der Bebauung und die Veräußerung als Wohnungseigentum . Die Vermittlung des Abschlusses sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume und Darlehen. die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr. Die wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer

Projekt VILIS Mülheimer Straße GmbH & Co.KG
Bergische Landstraße 82a
51375 Leverkusen
Telefon: +49 2102 91940

Amtsgericht Düsseldorf

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Dr. Reiner Götzen, Dr. Thomas Götzen, Alexander Schmitz

Veröffentlicht: 20.09.2024

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Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 196/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 36348 eingetragenen Projekt VILIS Mülheimer Straße GmbH & Co.KG, Bergische Landstraße 82a, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 110674 eingetragene Wohnwelten Verwaltungs GmbH, Bergische Landstraße 82a, 51375 Leverkusen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Reiner Götzen,, Herrn Dr. Thomas Götzen, und Herrn Alexander Schmitz,




ist am 17.09.2024, um 10:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

502 IN 196/24
Amtsgericht Düsseldorf, 17.09.2024

Insolvenzverwalter

Uwe Paul
Rechtsanwalt

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