RIELE Industriemontagen und Anlagenbau GmbH
Maschinenbau
RIELE Industriemontagen und Anlagenbau GmbH
Westringstraße 33
04435 Schkeuditz
www.riele-imab.de
Amtsgericht Leipzig
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Sachsen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Waltraud Gerlinde Ledwoch
Veröffentlicht: 15.05.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 15.05.2024
Aktenzeichen: 401 IN 825/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIELE Industriemontagen und Anlagenbau GmbH, Westringstraße 33, 04435 Schkeuditz, Amtsgericht Leipzig , HRB 42196
vertreten durch die Geschäftsführerin Waltraud Gerlinde Ledwoch
- wurde am 05.09.2024 um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Stephan Thiemann, Frickestraße 2, 04105 Leipzig, Telefax: 0341 490369 9 Email geschäftlich: [email protected] Telefon geschäftlich: 0341 490 365 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 09.10.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|die Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
|die Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte gemäß § 277 InsO
|die Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes gemäß § 284 InsO
|die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß §§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 06.11.2024, 13:30 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 06.11.2024, 13:30 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Insolvenzverwalter
Thilo Korn
Rechtsanwalt
Karl-Tauchnitz-Str. 10
04107 Leipzig
Email: [email protected]
Web: korn-letzas.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Der Vertrieb und die Vermietung von mobilen Gegenständen, die Forschung, Entwicklung und Produktentwicklung von Software und Messtechnik sowie den Vertrieb von Lizenzen.
79111 Freiburg
Baden-Württemberg -
Formen- und Werkzeugbau. Technische Spritzgießformen u. a. für Kunstoffprodukte, Autozubehörteile, Funktionsteile für Hersteller von Elektro- und Computergeräten. Stanz- und Biegewerkzeuge für den Einsatz in verschiedensten Industriezweigen, wie Automobil-, Keramische- und metallverarbeitende Industrie.
95679 Waldershof
Bayern -
Dienstleistungsservice für die Prozessindustrie.
85053 Ingolstadt
Bayern -
Herstellung und Vertrieb sowie Handel mit Spaltband und anderen Metallen.
57223 Kreuztal
Nordrhein-Westfalen -
Der Vertrieb von brandschutztechnischen Komponenten, insbesondere das Errichten von Anlagen, insbesondere zur Ansteuerung von Löschanlagen, Löschansteuerung, Branddetektion und Brandmeldeanlagen; das Errichten und Betreiben von technischen Anlagen im stationären Brandschutz, insbesondere Sonderlöschanlagen, Sprinkleranlagen und Hochdrucknebellöschanlagen; die Realisierung von Planungs- und Beratungsleistungen von technischen Anlagen des stationären Brandschutzes; der Vertrieb von brandschutztechnischen Komponenten.
10318 Berlin
Berlin -
Herstellung von Verbundelementen und Naßzellen und der Handel mit Bauelementen.
97297 Waldbüttelbrunn
Bayern -
Design, Bau, Vertrieb sowie Wartung von medizinischen Therapierobotern.
80687 München
Bayern -
Die Herstellung und der Vertrieb von präzisierten Dreh- und Frästeilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen klimatisierte 3D-Messtechnik und Oberflächenmesstechnik.
73269 Hochdorf
Baden-Württemberg -
Industrie-, Infrastruktur- und Umweltservice, Ingenieurleistungen, Anlagenbau, Instandhaltung, Montage, Reinigung, Gerüstbau, Isolierung, Schadstoffbehandlung und Oberflächentechnik.
50181 Bedburg
Nordrhein-Westfalen -
Dienstleistungen in den Bereichen Maschinenbau, Massivumformung und Räderkokillenguss.
58089 Hagen
Nordrhein-Westfalen
Zeige 1 - 10 von 535 Ergebnissen
Seite 1 von 41
Wirtschaftsgüter im Bereich Maschinenbau
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Maschinenbau.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.